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Digitalisierung und IT
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Konnektor, Praxisausweise, Kartenterminals – für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen Praxen verschiedene Komponenten. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Erstausstattung und den laufenden Betrieb.
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure des deutschen Gesundheitswesens und gewährleistet den sicheren Austausch von Informationen, da es vom öffentlichen Internet getrennt ist. Spätestens seit 2019 müssen sich Vertragsärztinnen und –ärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten an die TI anschließen, denn der Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte mittels der TI ist seit Januar 2019 verpflichtend. Wird das VSDM nicht durchgeführt droht, seit dem 1. März 2020 ein Honorarabzug von 2.5 Prozent.
Welche Komponenten werden für die TI in der Praxis benötigt?
Für den Betrieb der TI werden unterschiedliche Komponenten benötigt. Alle auf dem Markt verfügbaren Komponenten müssen für den Einsatz in der TI zugelassen sein.
Eine Übersicht der Komponenten:
- Konnektor
- E-Health-Kartenterminal
- Mobiles Kartenterminal
- Praxisausweis (SMC-B)
- PVS-Update
- VPN-Zugangsdienst
- Elekronischer Heilberufeausweis (optional, wird aber für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt)
Wie werden die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der TI erstattet?
Die Finanzierung der TI-Anschlüsse wurde in einer Vereinbarung zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart (Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)).
Erstausstattung der Praxis (einmalige Zahlung) | ||
Erstausstattungspauschale für Konnektor und stationäres Kartenterminal | 1.661,50 Euro (1.014,00 Euro für Konnektor, 647,50 Euro für Terminal) Für Praxen, die Anspruch auf 2 oder 3 Kartenterminals haben, erhöht sich die Erstausstattungspauschale pro Gerät um 535 Euro. Achtung: Entscheidend dafür, welche Pauschale eine Praxis erhält, ist das Quartal des ersten Versichertenstammdatenabgleichs (VSDM). | |
Starterpauschale für PVS-Update, Installation, Schulung, Ausfallzeiten und zusätzlichen Aufwand in der Startphase | 900 Euro | |
Pauschale für mobiles Kartenterminal | 350 Euro | |
zusätzliches stationäres Kartenterminal | 677,50 Euro | |
Laufende Betriebskosten | ||
Betriebskostenpauschale für Wartung Konnektor und VPN-Zugangsdienst | 248 Euro pro Quartal | |
Pauschale für Praxisausweis | 23,25 Euro pro Quartal und Ausweis | |
Pauschale für eHBA | 11,63 Euro pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut |
Hinzu kommen Pauschalen und Betriebskosten für die Nutzung verschiedener Anwendungen innerhalb der TI. Weitere Informationen auf der Themenseite.
Eine Übersicht zur TI-Finanzierung stellt auch die KBV bereit.