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Psychologische Psychotherapeuten: Systemische Therapie als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Erwachsenen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Abschnitt 35.1 EBM

  • 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeittherapie)
  • 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Langzeitzeittherapie)
  • 35140 EBM Biographische Anamnese
  • 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
  • 35150 EBM Probatorische Sitzung
  • 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
  • 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
  • 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
  • 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Abschnitt 35.2.1 EBM
Systemische Therapie in Einzelbehandlung

  • 35431 EBM Kurzzeittherapie 1
  • 35432 EBM Kurzzeittherapie 2
  • 35435 EBM Langzeittherapie
     

Abschnitt 35.2.2 EBM
Systemische Therapie in Gruppenbehandlung

  • 35703 - 35709 EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
  • 35713 - 35719 EBM Langzeittherapie


Abschnitt 35.2.3 EBM

  • Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)


Abschnitt 35.3 EBM

  • 35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren

 


Wer kann die Leistung beantragen?
  • Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten

Fachliche Anforderungen
  • Psychologischer Psychotherapeut

und

  • Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V über eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Systemischen Therapie bei Erwachsenen

oder

  • Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich der Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie, ausgestellt von der zuständigen Psychotherapeutenkammer

oder

  • Fachkundenachweis gemäß § 95c SGB V in analytischer Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder Verhaltenstherapie und zusätzlich Bescheinigung oder Zeugnis der zuständigen Psychotherapeutenkammer, aus der beziehungsweise dem sich ergibt, dass eingehende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Systemischen Therapie bei Erwachsenen gleichwertig mit der Zusatzbezeichnung Systemische Therapie gemäß Muster-Weiterbildungsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer erworben wurden. – Diese Variante gilt nur, wenn keine Zusatzweiterbildung in Systemischer Therapie beziehungsweise Übergangsregelungen zur Anerkennung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen gemäß der Weiterbildungsordnung der zuständigen Psychotherapeutenkammer bestehen –


und für die Zusatzqualifikation gemäß § 6 Abs. 5

Gruppenpsychotherapie

  • Nachweise im Rahmen der Weiter- bzw. Ausbildung: Aus den entsprechenden Zeugnissen und Bescheinigungen muss hervorgehen, dass eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Systemischen Therapie in Gruppen erworben wurden (ggf. Bestätigung der zuständigen Kammer)

oder

  • Nachweis über mindestens 40 DStd. systemischer Selbsterfahrung in der Gruppe

und

  • Nachweis über mindestens 24 DStd. eingehender Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie

und

  • Nachweis über mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlungen mit Systemischer Therapie bei Erwachsenen

und

  • Nachweis über mindestens 30 Supervisionsstunden (kontinuierlich nach jeder 2. DStd. Gruppentherapie eine Supervisionsstunde)

Hinweis: Die entsprechende Zusatzqualifikation muss an oder über anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 Psychotherapeuten-Gesetz erworben worden sein.

 

Wichtig: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung