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Belegärztliche Tätigkeit

Genehmigungspflichtig sind Leistungen des Kapitels 36 EBM unter Berücksichtigung der Unterteilungen in die folgenden Bereiche:

  • präoperativer Abschnitt
  • operativer Abschnitt
  • postoperativer Abschnitt
  • stationäre Behandlung
  • ambulante postoperative Behandlung

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung zur Teilnahme für belegärztliche Operationen bzw. Anästhesien