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11.07.2022

So bestellen Sie die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“

Bluttest auf Trisomien

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht
Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“ (Ansichtsexemplar)
Vergütung für Bluttest auf Trisomien ab 1. Juli vereinbart (PraxisNews vom 01.06.2022)
 

Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.

Seit 1. Juli haben Schwangere in begründeten Einzelfällen Anspruch auf einen Bluttest auf Trisomien zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der ärztlichen Beratung zur Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels nicht invasivem Pränataltest (NIPT) muss der Schwangeren eine Versicherteninformation ausgeteilt werden, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereitgestellt wird. Praxen können die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“ über den Mitgliederbereich der Website direkt bei der KV Berlin bestellen. 

So bestellen Sie die Versicherteninformation „Bluttest auf Trisomien“ bei der KV Berlin

  • Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link
  • Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal)
  • Auf der Startseite des Mitgliederbereichs finden Sie die Verlinkung zu „Vordrucke für Ihre Praxis bestellen“. Nach Klick auf den Link gelangen Sie zum Bestellformular.
  • Füllen Sie das Bestellformular aus und geben Sie bei Ihrer Bestellung die Menge der Flyer an, die Sie benötigen.
  • Um den Bestellprozesses abzuschließen, klicken Sie am Ende des Bestellformulars auf „bestellen“

Die Versicherteninformation wird im Rahmen der nicht direktiven und neutralen ärztlichen Beratung vor der Blutuntersuchung ausgehändigt. Dabei soll auch über Nachteile des Tests informiert werden, zum Beispiel über die Möglichkeit von falsch positiven Befunden. Vor allem junge Frauen mit einem sehr niedrigen Risiko machen sich dadurch gegebenenfalls unnötig Sorgen und Gedanken darüber, ob sie einen Eingriff zur Abklärung durchführen lassen.

Die Schwangere soll befähigt werden, nach der Beratung und nach dem Lesen der Versicherteninformation eine informierte Entscheidung für oder gegen diesen Test zu treffen. 

Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z. B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden.

Informationen zur Vergütung der Leistungen für die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 finden Sie hier.