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Verträge und Recht
Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten
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Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten
Die KV Berlin und die AOK Nordost haben sich auf einen Vertrag zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten geeinigt.
Das Ziel dieses Vertrages besteht darin, dass die sprechende Medizin gefördert und somit eine an den Patienten angepasste optimierte präventive, diagnostische und therapeutische Behandlungsstrategie entwickelt und gemeinsam mit dem Patienten besprochen und umgesetzt wird.
AOK Nordost
Vertrag
gültig vom: 05.07.2019
Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten
Protokollnotiz zum Vertrag vom 05.07.2019
Protokollnotiz zum Vertrag vom 05.07.2019
Anlagen
Anlage 2: Teilnahmeerklärung Hausarzt
Anlage 3: Verzeichnis Hausärzte (Stand: 03.11.2020)
Anlage 4: Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte (Muster)
Anlage 5: Patienteninformation (Muster)
Änderungsvereinbarungen
1. Änderungsvereinbarung vom 09.01.2020 zum Vertrag vom 05.07.2019