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Ambulantes Operieren / Anästhesien
Zum 1. Dezember 2011 wurde die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen beim ambulanten Operieren und bei sonstigen stationsersetzenden Eingriffen einschließlich der notwendigen Anästhesien gemäß § 135 Abs. 2 SGB V neu verabschiedet.
Ergänzend zu den Leistungen des Kapitels 31.2 des EBM (aufgeführt in der Anlage 1 zum Grundvertrag nach § 115 b SGB V = Abschnitt 1) sind Leistungen aus den arztgruppenspezifischen Kapiteln des EBM (Abschnitte 2 und 3) den Regelungen zum ambulanten Operieren unterworfen.
Wer kann die Leistung beantragen?
Facharztgruppen gemäß § 4 des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V:
- Anästhesiologie
- Augenheilkunde
- Chirurgie
- Dermatologie
- Gynäkologie
- HNO-Heilkunde
- Innere Medizin
- Lungen- und Bronchialheilkunde
- Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
- Neurochirurgie
- Orthopädie
- Radiologie
- Urologie
Fachliche Anforderungen
Erbringung nur von Fachärztinnen und Fachärzten, unter Assistenz von Fachärztinnen bzw. Fachärzten oder unter ihrer unmittelbaren Aufsicht und Weisung
und
Nachweis über den Abschluss einer zusätzlichen Weiterbildung für bestimmte Eingriffe
und
Anwesenheit mindestens einer qualifizierten Mitarbeiterin, eines qualifizierten Mitarbeiters oder einer Assistentin, eines Assistenten
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Gliederung der Eingriffe nach Ausmaß und Gefährdungsgrad in
- Operationen
- kleine invasive Eingriffe
- invasive Untersuchungen, vergleichbare Maßnahmen und Behandlungen
mit unterschiedlichen Anforderungen an den Ort der Leistungserbringung, die baulichen, apparativ-technischen, hygienischen und personellen Voraussetzungen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung mit Teilnahme- und Verpflichtungserklärung
Änderungsanzeige Leistungsort