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Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Mindestsprechzeiten sowie für einige Fachgruppen „offene Sprechstunden" gefordert. Diese können über eine erweiterte Maske im Online-Portal eingetragen werden.
Mit der Online-Lösung haben Mitglieder mehr Kontrolle über Ihre Angaben. Außerdem werden die Änderungen täglich in die Online-Arztsuche übertragen und stehen den Patientinnen und Patienten somit schneller zur Verfügung.
Mindestsprechzeiten
Im Rahmen einer vollzeitigen vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zur Versorgung der gesetzlich Versicherten ist im Zuge des TSVG der Umfang derMindestsprechzeiten von 20 auf 25 Stunden wöchentlich angehoben worden. Für einige Facharztgruppen ist das Angebot zur „offenen Sprechstunde“ (ohne Termin) in Höhe von fünf Stunden wöchentlich verpflichtend. Beides gilt entsprechend für angestellte Ärzte. Hausbesuchszeiten werden auf die Mindestsprechzeiten angerechnet.
Mindestsprechzeiten und „offene Sprechstunde“ richten sich nach dem Versorgungsumfang. Die Bemessung des konkreten Angebotsumfangs erfolgt auf der Grundlage der bekannten bedarfsplanerischen Anrechnungsfaktoren:
Versorgungsauftrag Umfang | Sprechstundenanzahl/ggf. offen |
---|---|
1,0 | 25 h/ 5 h |
0,75 | 18,75 h / 3,75 h |
0,5 | 12,5h / 2,5 h |
0,25 | 6,25 h / 1,25 h |
Die Mindestsprechstunden sollen persönlich am Ort der Niederlassung oder der vom Zulassungsausschuss genehmigten Anstellung (Haupttätigkeitsort) gehalten werden. Tätigkeiten an weiteren Orten (insbesondere Zweigpraxen) zählen nicht dazu.
Mindestsprechstunden bei niedergelassenen oder angestellten Psychotherapeuten
Für dieniedergelassenen oder angestellten Psychotherapeuten (ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte) gelten die Mindestsprechzeiten ebenso.
Von der Mindestsprechzeit von 25 Stunden umfasst sind bei einem vollen Versorgungsauftrag die Zeiten, die Psychotherapeuten persönlich der Versorgung gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen, beispielsweise in Form von Therapien in der allgemeinen Sprechzeit, der psychotherapeutischen Sprechstunde und der telefonischen Erreichbarkeit.
Offene Sprechstunden
Die „offenen Sprechstunden“ betreffen ausschließlich Ärztinnen und Ärzte der nach dem TSVG bestimmten Fachbereiche:
- Augenheilkunde (Arztgruppe nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 6 EBM)
- Chirurgie (Arztgruppen nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 7 EBM)
- Dermatologie (Arztgruppe nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 10 EBM)
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Arztgruppe nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 8 EBM)
- Hals-, Nasen-, und Ohren-Heilkunde (Arztgruppe nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 9 EBM)
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie (Arztgruppen nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 14 EBM)
- Neurologie (Arztgruppen nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 16 EBM)
- Orthopädie und Unfallchirurgie (Arztgruppen nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 18 EBM)
- Psychiatrie (Arztgruppen nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 21 EBM)
- Urologie (Arztgruppe nach Nr. 1 der Präambel zu Kapitel 26 EBM)
Nur für diese bestimmten Facharztgruppen können die im Rahmen der offenen Sprechstunde erbrachten Leistungen auch extrabudgetär vergütet werden.
Psychotherapeuten trifft keine Pflicht zur „offenen Sprechstunde“.
Online-Portal: Eingabe der Sprechzeiten
Eine neue Eingabemaske ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nach Angabe ihrer BSNR und LANR, ihre Sprechzeiten am Haupttätigkeitsort und optional an Zweigpraxisstellen anzugeben.
Bereits im Arztregister hinterlegte Sprechzeiten können dabei eingesehen und bzw. für die Zukunft verändert werden. Die Sprechzeiten werden im Arztregister gespeichert und in der Online-Arztsuche auf der Website der KV Berlin angezeigt.
Konkret können folgende Zeiten über die Maske eingegeben werden:
Ärztinnen/Ärzte | Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten |
allgemeine Sprechzeiten | allgemeine Sprechzeiten |
Hausbesuchszeiten | psychotherapeutischen Sprechzeiten |
offene Sprechstunden | telefonische Erreichbarkeit |
Bei technischen Problemen und fachlichen Fragen können Sie sich per E-Mail an uns wenden.
Damit wir Fehler schnellstmöglich beheben können, empfiehlt sich bei technischen Fehlermeldungen ein Screenshot der betroffenen Seite.