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Soziotherapie
(Psychologische Psychotherapeuten sowie
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 30810 EBM Erstverordnung Soziotherapie
  • 30811 EBM Folgeverordnung Soziotherapie

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung