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Koloskopie

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 01741 und 01742 EBM zur präventiven Koloskopie sowie
  • 13421, 13422, 13423 und 13424 EBM zur kurativen Koloskopie

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Koloskopie
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Koloskopie - Kinderarzt
Teilnahme- und Verpflichtungserklärung