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DMP: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99201C-99202C Dokumentation
  • SNR 99203 Betreuungspauschale
  • SNR 99204 Betreuungspauschale (fachärztliche Versorgung)
  • SNR 99209-99210 Patientenschulungen

Wer kann an dem Vertrag teilnehmen?

Hausärztlich und fachärztlich tätige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte

Fachliche Anforderungen

    Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):

    • Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Praktischer Arzt

    oder

    • Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 SGB V

    und


    Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):

    • Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der  Schwerpunktbezeichnung „Pneumologie"

    und/oder

    • Facharzt für Innere Medizin mit der Berechtigung zum Führen der  Teilgebietsbezeichnung „Lungen- und Bronchialheilkunde"

    oder

    • Arzt mit der Arztbezeichnung „Lungenarzt" bzw. „Arzt für Lungen-   und Bronchialheilkunde"

    oder

    • Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung, jedoch   mit nachgewiesener pulmologischer Schwerpunkttätigkeit und  Genehmigung zur Abrechnung der GO-Nrn. 13650 und 13651 durch die KV Berlin

    und

    Apparative Voraussetzungen

    Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):
    Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes, insbesondere zur Durchführung der Spirometrie (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung)

    Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):
    Möglichkeit zur Durchführung der folgenden Untersuchungen:

    • Spirometrie mit einem geprüften CE-Geräte
    • Bestimmung der kapillaren Blutgase
    • Röntgenaufnahme Thorax, ggf. als Auftragsleistung
    • Ganzkörper-Plethysmographie mit einem CE-geprüften Gerät
    Weitere Anforderungen
    • jährliche Teilnahme an COPD-spezifischen  Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV, Ärztekammer oder Fachgesellschaften) 

     

    Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

    Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
    Teilnahmeerklärung koordinierender Arzt
    Teilnahmeerklärung Facharzt
    Ergänzungserklärung angestellter Arzt