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Qualitätssicherung
Neurophysiologische Übungsbehandlungen
Rechtsgrundlagen
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Kontakt
030 / 31 003-384
QS-Team1@kvberlin.de
Neurophysiologische Übungsbehandlungen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 30300 EBM Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung)
- 30301 EBM Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie/ Pädaudiologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie
sowie
- Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mit nicht-ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Krankengymnasten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten) mit der entsprechenden Qualifikation der Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
oder
- Vertragsärztin oder Vertragsarzt mit entsprechender Zusatzqualifikation*
oder
- Nachweis über die Anstellung und Zusatzqualifikation* nicht-ärztlicher Mitarbeitender (Heilpädagogin/Heilpädagoge, Krankengymnastin/Krankengymnast, Physiotherapeutin/Physiotherapeut oder Ergotherapeutin/Ergotherapeut)
*Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen speziellen Weiterbildungskurses betreffend sensomotorische Übungsbehandlungen (Voijta, Bobath oder PNF gemäß der „Gemeinsamen Rahmenempfehlungen gemäß § 125 Abs. 1 SGB V über die einheitliche Versorgung mit Heilmitteln in der Fassung vom 17.1.2005“)
Die Weiterbildung für die Behandlung von Kindern soll mindestens 300 Unterrichtseinheiten, die für die Behandlung von Erwachsenen mindestens 120 Unterrichtseinheiten umfassen.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung