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Beschlüsse des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen

Mit Beschlüssen vom 27.05.2025, wirksam am 30.05.2025, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, gemäß § 103 Absatz 3 SGB V i. V. m. § 17 und § 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie in mehreren Arztgruppen aufgehoben.

Für folgende Arztgruppen gibt es aktuell weitere Niederlassungsmöglichkeiten:

Mit Beschlüssen vom 27.05.2025, wirksam am 30.05.2025 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II, III und IV Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht. 

Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen

  • in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 9,5 Niederlassungsmöglichkeiten
  • in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 7,0 Niederlassungsmöglichkeiten
  • in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich IV (Spandau, Reinickendorf) im Umfang von 6,0 Niederlassungsmöglichkeiten 

erfolgen dürfen.

Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zulassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich.

Die entsprechenden Antragsformulare und Übersichten der notwendigen Unterlagen finden Sie unter den folgenden Links (1. Bei Bewerbung um eine Zulassung, 2. Für bereits Zugelassene, die sich um eine Anstellungsgenehmigung bewerben, 3. Anstellungen in MVZ). Für das jeweils einzureichende polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde genügt zunächst der Nachweis der fristgerechten Beantragung. In dem Antrag ist eine konkrete (künftige) Praxisanschrift zu benennen. Bewerbungen unter Angabe eines besonderen Versorgungskonzeptes, d. h. ohne Benennung der/des Angestellten, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend in den Antragsformularen aufgeführt. Wir bitten insofern, von Nachfragen zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen abzusehen. Über das voraussichtliche Anfangsdatum Ihrer Tätigkeit (Zulassung oder Anstellung) werden Sie im Laufe des Verfahrens informiert.

Mit Beschlüssen vom 27.05.2025, wirksam am 30.05.2025 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Hausärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II und III Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht. 

Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen

  • in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 79,5 Niederlassungsmöglichkeiten
  • in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 39,5 Niederlassungsmöglichkeiten

erfolgen dürfen.

Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind unter den o. g. Kennziffern gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zulassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich. 

Die entsprechenden Antragsformulare und Übersichten der notwendigen Unterlagen finden Sie unter den folgenden Links (1. Bei Bewerbung um eine Zulassung, 2. Für bereits Zugelassene, die sich um eine Anstellungsgenehmigung bewerben, 3. Anstellungen in MVZ). Für das jeweils einzureichende polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde genügt zunächst der Nachweis der fristgerechten Beantragung. In dem Antrag ist eine konkrete (künftige) Praxisanschrift zu benennen. Bewerbungen unter Angabe eines besonderen Versorgungskonzeptes, d. h. ohne Benennung der/des Angestellten, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend in den Antragsformularen aufgeführt. Wir bitten insofern, von Nachfragen zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen abzusehen. Über das voraussichtliche Anfangsdatum Ihrer Tätigkeit (Zulassung oder Anstellung) werden Sie im Laufe des Verfahrens informiert.