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Beschlüsse des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Berlin vom 15.11.2024
Beschlüsse des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen
Mit Beschlüssen vom 15.11.2024, wirksam am 26.11.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, gemäß § 103 Absatz 3 SGB V i. V. m. § 17 und § 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie in mehreren Arztgruppen aufgehoben.
Für folgende Arztgruppen gibt es aktuell weitere Niederlassungsmöglichkeiten:
Arztgruppen: Frauenärzt:innen, Psychosomatiker:innen, Hautärzt:innen (partielle Entsperrung des Planungsbereichs)
Mit Beschlüssen vom 15.11.2024, wirksam am 26.11.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) die Zulassungsbeschränkungen im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt, gemäß § 103 Absatz 3 SGB V i. V. m. § 17 und § 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie
- in der Arztgruppe der Frauenärzte im Umfang von 2,5 Niederlassungsmöglichkeiten (Kennziffer für Bewerbungen: Frauen 24/03),
- in der Arztgruppe der Hautärzte im Umfang von 0,5 Niederlassungsmöglichkeiten (Kennziffer für Bewerbungen: Haut 24/04)
aufgehoben.
Mit Beschlüssen vom 15.11.2024, wirksam am 26.11.2024 hat der LA für die planungsrechtliche Untergruppe der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie festgestellt, dass
- für diese planungsrechtliche Untergruppe gemäß § 25 Absatz 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie innerhalb der Quote nach § 25 Absatz 1 Nr. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie vorzuhaltende Anteil von 50 Prozent im Planungsbereich Berlin, Bundeshauptstadt nicht ausgeschöpft ist und
- Quotensitze im Umfang von 4,5 Niederlassungsmöglichkeiten bestehen. (Kennziffer für Bewerbungen: Psychosomatik 24/05)
Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind unter den o. g. Kennziffern ausschließlich in der Zeit vom 27.11.2024 bis zum 08.01.2025 gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zulassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich.
Nach Ende des Ausschreibungsverfahrens entscheidet der Zulassungsausschuss voraussichtlich im ersten Quartal 2025 unter den Bewerbern, die fristgerechte und vollständige Unterlagen eingereicht haben, über die Vergabe der Niederlassungsmöglichkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Absatz 5 Satz 1 SGB V,
- bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
- Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (siehe z.B. Fachgebietsschwerpunkt, Feststellungen nach § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie),
- Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung.
Für die o.g. Arztgruppen gilt laut Beschlüssen des LA vom 15.11.2024 ergänzend,
dass abweichend von § 26 Absatz 4 Nummer 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Auswahlverfahren die Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung gemäß § 12 Absatz 1 Bedarfsplanungs-Richtlinie betreffend, diejenigen Bewerber vorrangig zu berücksichtigen sind, die ihre Zulassung gemäß § 18 Ärzte-ZV für einen Vertragsarztsitz beantragen, der in einem Verwaltungsbezirk liegt, dessen rechnerischer allgemeiner bedarfsgerechter Versorgungsgrad laut Kassenärztlicher Vereinigung Berlin zum Zeitpunkt der Mitteilung der zugelassenen und angestellten Ärzte als Grundlage der Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen in dem Planungsbereich weniger als 90 % beträgt.
Nach Beschluss des LA vom 15.11.2024 sind dies für die Arztgruppe der Frauenärzte die Bezirke Treptow-Köpenick und Marzahn-Hellersdorf. Für die Arztgruppe der Hautärzte wurden die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und Reinickendorf festgestellt.
Die entsprechenden Antragsformulare und Übersichten der notwendigen Unterlagen finden Sie unter den folgenden Links (1. Bei Bewerbung um eine Zulassung, 2. Für bereits Zugelassene, die sich um eine Anstellungsgenehmigung bewerben, 3. Anstellungen in MVZ). Für das jeweils einzureichende polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde genügt zunächst der Nachweis der fristgerechten Beantragung. In dem Antrag ist eine konkrete (künftige) Praxisanschrift zu benennen. Bewerbungen unter Angabe eines besonderen Versorgungskonzeptes, d. h. ohne Benennung der/des Angestellten, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend in den Antragsformularen aufgeführt. Wir bitten insofern, von Nachfragen zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen abzusehen. Über das voraussichtliche Anfangsdatum Ihrer Tätigkeit (Zulassung oder Anstellung) werden Sie im Laufe des Verfahrens informiert.
Arztgruppe: Kinder- und Jugendärzt:innen in den Planungsbereichen II, III und IV
Mit Beschlüssen vom 15.11.2024, wirksam am 26.11.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II, III und IV Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht.
Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen
- in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 9,5 Niederlassungsmöglichkeiten
- in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 7,0 Niederlassungsmöglichkeiten
- in der Arztgruppe der Kinder- und Jugendärzte im Planungsbereich IV (Spandau, Reinickendorf) im Umfang von 6,0 Niederlassungsmöglichkeiten
erfolgen dürfen.
Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind unter den o. g. Kennziffern ausschließlich in der Zeit vom 27.11.2024 bis zum 08.01.2025 gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zulassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich.
Nach Ende des Ausschreibungsverfahrens entscheidet der Zulassungsausschuss voraussichtlich im ersten Quartal 2025 unter den Bewerbern, die fristgerechte und vollständige Unterlagen eingereicht haben, über die Vergabe der Niederlassungsmöglichkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- berufliche Eignung,
- Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit,
- Approbationsalter,
- Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß § 103 Absatz 5 Satz 1 SGB V,
- bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes,
- Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (siehe z.B. Fachgebietsschwerpunkt, Feststellungen nach § 35 Bedarfsplanungs-Richtlinie),
- Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung.
Die entsprechenden Antragsformulare und Übersichten der notwendigen Unterlagen finden Sie unter den folgenden Links (1. Bei Bewerbung um eine Zulassung, 2. Für bereits Zugelassene, die sich um eine Anstellungsgenehmigung bewerben, 3. Anstellungen in MVZ). Für das jeweils einzureichende polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde genügt zunächst der Nachweis der fristgerechten Beantragung. In dem Antrag ist eine konkrete (künftige) Praxisanschrift zu benennen. Bewerbungen unter Angabe eines besonderen Versorgungskonzeptes, d. h. ohne Benennung der/des Angestellten, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend in den Antragsformularen aufgeführt. Wir bitten insofern, von Nachfragen zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen abzusehen. Über das voraussichtliche Anfangsdatum Ihrer Tätigkeit (Zulassung oder Anstellung) werden Sie im Laufe des Verfahrens informiert.
Arztgruppe: Hausärzt:innen in den Planungsbereichen II und III
Mit Beschlüssen vom 15.11.2024, wirksam am 26.11.2024 hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Berlin (LA) festgestellt, dass für die Arztgruppe der Hausärzte Überversorgung in den Planungsbereichen II und III Berlin, gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. § 17 Absatz 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie nicht besteht.
Die Feststellungen erfolgen gemäß § 103 Absatz 1 S. 1 SGB V i. V. m. §§ 17 Absatz 3, 26 Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der Auflage, dass Zulassungen
- in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich II (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf) im Umfang von 79,5 Niederlassungsmöglichkeiten
- in der Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich III (Treptow-Köpenick) im Umfang von 38,5 Niederlassungsmöglichkeiten
erfolgen dürfen.
Bewerbungen auf die Niederlassungsmöglichkeiten (Zulassungen und Anstellungsgenehmigungen) sind unter den o. g. Kennziffern gegenüber der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten Berlin (Zulassungsausschuss), Masurenallee 6a, 14057 Berlin, möglich.
Die entsprechenden Antragsformulare und Übersichten der notwendigen Unterlagen finden Sie unter den folgenden Links (1. Bei Bewerbung um eine Zulassung, 2. Für bereits Zugelassene, die sich um eine Anstellungsgenehmigung bewerben, 3. Anstellungen in MVZ). Für das jeweils einzureichende polizeiliche Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde genügt zunächst der Nachweis der fristgerechten Beantragung. In dem Antrag ist eine konkrete (künftige) Praxisanschrift zu benennen. Bewerbungen unter Angabe eines besonderen Versorgungskonzeptes, d. h. ohne Benennung der/des Angestellten, können im Rahmen der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden. Die einzureichenden Unterlagen sind abschließend in den Antragsformularen aufgeführt. Wir bitten insofern, von Nachfragen zur Vollständigkeit Ihrer Unterlagen abzusehen. Über das voraussichtliche Anfangsdatum Ihrer Tätigkeit (Zulassung oder Anstellung) werden Sie im Laufe des Verfahrens informiert.