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Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatient:innen soweit wie möglich erhalten, fördern und verbessern. Ziel ist es, den Patient:innen ein menschenwürdiges Leben bis zu ihrem Verscheiden in der gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen und stationären Hospizen zu ermöglichen.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99060 Beratung des behandelnden Haus- bzw. Facharztes
  • SNR 99061 Beratung des Versicherten und/oder dessen Angehörigen
  • SNR 99062 Beratung der ausführenden SAPV-Pflegekraft
  • SNR 99063 Koordination der Versorgung
  • SNR 99064 Additiv unterstützende Teilversorgung
  • SNR 99065 Vollständige Versorgung
  • SNR 99066 Hospiz-Wochenpauschale
  • SNR 99067 HB-Zuschlag für SAPV-Assistenten
  • SNR 99068 HB-Zuschlag für SAPV-Assistenten zu „Unzeiten“
  • SNR 99069 HB-Zuschlag für SAPV-Assistenten an Sonn- und Feiertagen

 


Wer kann die Leistungen beantragen?
Fachliche Anforderungen (alle Krankenkassen außer Postbeamtenkrankenkasse)
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung SAPV-Vertrag
Kooperationsvereinbarung (Muster) zwischen Palliativarzt und Palliativpflegedienst