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Verträge und Recht
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Durchführung von Impfungen gegen das Mpox-Virus (vormals Affenpockenvirus)
Mit diesem Vertrag zwischen der KV Berlin und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) werden die ärztlichen Leistungen und das Monitoring im Zusammenhang mit den Impfungen gegen den Affenpockenvirus in zugelassenen HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V mit Sitz im Land Berlin und in ihren Zweigstellen im Land Berlin geregelt.
Der Vertrag ist gültig bis zum 31.12.2023.
Vertrag
gültig vom: 07.07.2022
Vertrag vom 07.07.2022 über die Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land BerlinLN
gültig vom: 01.07.2023 - 31.12.2023
Verlängerung vom 30.06.2023 zum Vertrag vom 07.07.2022 über die Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land Berlin
gültig vom: 12.01.2023 - 30.06.2023
Verlängerung vom 12.01.2023 zum Vertrag vom 07.07.2022 über die Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land Berlin
gültig vom: 28.09.2022 - 31.12.2022
Verlängerung vom 28.09.2022 zum Vertrag vom 07.07.2022 über die Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) durch HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V im Land Berlin