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18.07.2022

Ab 1. Juli: BIG direkt gesund tritt DAK-Vertrag bei

Begleiterkrankungen der Hypertonie

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Seit dem 1. Juli 2022 können auch Versicherte der BIG direkt gesund in den DAK-Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie eingeschrieben werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 ist die BIG direkt gesund dem Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie auf der Grundlage §140a SGB V beigetreten. Somit können am Vertrag teilnehmende Ärzt:innen nunmehr auch Versicherte der BIG direkt gesund in den Vertrag einschreiben – einer neuen Abrechnungsgenehmigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Für durchgeführte Leistungen, die ab dem 1. Juli 2022 nach diesem Vertrag abgerechnet werden, gelten die gleichen Symbolnummern und Vergütungen wie mit der DAK-Gesundheit.

Teilnahmeerklärung für Versicherte, Versicherteninformationen sowie Datenschutzmerkblatt stehen auf der Infoseite zum Vertrag als Download zur Verfügung. Weitere Informationen sind außerdem auf der Infoseite zur genehmigungspflichtigen Leistung zu finden.

Der Vertrag wurde 2019 zwischen der KV Berlin und der DAK-Gesundheit geschlossen. Neben der BIG direkt gesund sind in der Vergangenheit bereits die Kaufmännische Krankenkasse und die Techniker Krankenkasse dem Vertrag beigetreten.