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Elektronische Gesundheitskarte - eGK

Dieser Vertrag regelt die Finanzierung der Kosten,die bei den an der vertragsärztlichen Versorgung in Berlin teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten für die Ausstattung mit Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte sowie das Verfahren zur Erstausstattung mit den Kartenterminals anfallen.