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Verträge und Recht
Elektronische Gesundheitskarte - eGK
Dieser Vertrag regelt die Finanzierung der Kosten,die bei den an der vertragsärztlichen Versorgung in Berlin teilnehmenden Ärzten und Psychotherapeuten für die Ausstattung mit Kartenterminals für die elektronische Gesundheitskarte sowie das Verfahren zur Erstausstattung mit den Kartenterminals anfallen.
Vereinbarung
gültig vom: 01.08.2011
Protokollnotiz vom 07.09./29.09.2011 zur Vereinbarung vom 15.04.2011