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Baby on time § 140a SGB V

Näheres hierzu ist dem Vertragstext zu entnehmen.


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Organisatorische und apparative Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung