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Abklärungskolposkopie

Genehmigungspflichtig ist gemäß Teil III. Abschnitt D § 8 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL):

01765 EBM Abklärungskolposkopie


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Organisatorische Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Musterdokument persönlicher Einzelnachweis
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume