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Informationen zur Quartalsabrechnung

Die Online-Abrechnung für das 1. Quartal 2024 ist freigeschaltet 

Bitte beachten:
Die Sammelerklärung wird an dieser Stelle nicht mehr als Download angeboten. Bitte geben Sie die Sammelerklärung im Zuge Ihrer Abrechnung über das Online-Portal ab.


Kontakt

Support Online-Abrechnung:

Service-Center der KV Berlin
030 / 31 003-999
030 / 31 003-900

Service-Zeiten und weitere Infos Service-Center


Termine Abschlagszahlungen

1. Quartal 2024
29.01.2024
27.02.2024
26.03.2024

2. Quartal 2024
26.04.2024
29.05.2024
26.06.2024

3. Quartal 2024
29.07.2024
28.08.2024
26.09.2024

4. Quartal 2024
29.10.2024
27.11.2024
23.12.2024 (Heiligabend/Silvester keine Bankarbeitstage)

Termine Restzahlungen

Die Restzahlungen erfolgen i. d. R. für das: 

  • 1. Quartal: Mitte/Ende Juli
  • 2. Quartal: Mitte/Ende Oktober
  • 3. Quartal: Mitte/Ende Januar
  • 4. Quartal: Mitte/Ende April

Rechtsgrundlagen

Aktuell geltende Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Honorarvertrag
Honorarverteilungsmaßstab
Abrechnungsordnung

Regionale Gebührenordnung:
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Pseudonummernverzeichnis 

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das Sachleistungsprinzip: Mitglieder der KV Berlin erhalten ihr Honorar nicht direkt von den Versicherten. Stattdessen erstellen Praxen einmal im Quartal eine Abrechnung, in der sie alle Leistungen auflisten, die sie für Kassenpatientinnen und -patienten erbracht haben.

Grundlage für die Quartalsabrechnung: EBM und Pseudonummernverzeichnis
Diagnosen in der Abrechnung codieren: ICD 10
Quartalsabrechnung einreichen

Wann wird die Quartalsabrechnung eingereicht?
Zum Ende eines jeden Quartals reichen Praxen ihre Quartalsabrechnung online bei der KV Berlin ein. Die Quartalsabrechnung gilt als fristgerecht eingereicht, wenn sie bis einschließlich zum achten Tag des Folgequartals (23.59 Uhr) bei der KV Berlin eingegangen ist. Das Online-Portal wird ein bis zwei Wochen vor Abschluss des Quartals für die Quartalsabrechnung geöffnet und steht bis zum Ende des ersten Monats des neuen Quartals für diese Funktion zur Verfügung.

Abgabefrist 
In begründeten Ausnahmen kann die Abgabefrist verlängert werden: Wenn die Online-Abrechnung wegen triftiger Gründe (nach § 4a Abs.4 der Abrechnungsordnung der KV Berlin) nicht möglich ist, teilen Sie dies bitte schriftlich an mit. Ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung muss bis zum achten Tag des neuen Quartals schriftlich bei der KV Berlin eingegangen sein.

Wie wird die Quartalsabrechnung eingereicht?

Die Quartalsabrechnung wird elektronisch über das Online-Portal der KV Berlin eingereicht: 

  1. Die im Praxisverwaltungssystem (PVS) generierte Abrechnungsdatei wird im Online-Portal hochgeladen. 
  2. Gegebenenfalls vorher eine oder mehrere Testabrechnungen durchführen, um mögliche Fehler in der Datei rechtzeitig zu erkennen. 
  3. Upload der finalen Abrechnungsdateien.
  4. Praxen erhalten eine elektronische Empfangsbestätigung sowie eine Rückmeldung zur Scheinzahl und der Verarbeitungsfähigkeit der Datei: Die Online-Abrechnung ist erfolgreich eingereicht.
  5. Im Online-Portal klicken Sie nach erfolgter Online-Abrechnung auf den Link zur elektronischen Sammelerklärung. Die elektronische Sammelerklärung wird mittels Eingabe des LANR-Passwortes „unterschrieben“. Unterzeichnungsberechtigte Ärzte oder Psychotherapeuten, die noch kein LANR-Passwort haben, können dieses über das Online-Portal anfordern. Mehr Informationen zur elektronischen Sammelerklärung (Praxis-News vom 23.02.2021) 

Zugang Online-Portal
Innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI):
Melden Sie sich mit den Ihnen bekannten Daten im geschützten Mitgliederbereich an. Von da gelangen Sie direkt ins Online-Portal und können die Online-Abrechnung durchführen.

Zugang außerhalb der TI:
Um das Online-Portal außerhalb der TI zu nutzen, benötigen Sie einen KV-FlexNet-Zugang. Die notwendige Einwahlsoftware und Bedienhinweise finden Sie hier

Folgende Unterlagen müssen zusätzlich zur Abrechnung in Papierform eingereicht werden:

  • Sonderkostenträger (z. B. U/J)
  • Unterschriebene Bundesbehandlungsscheine (KOV-BVG, BVFG und BEG) sowie Überweisungsscheine 
  • Künstliche Befruchtung und Folgebehandlungsplan
  • Obdachlosenbehandlung

Die QS-Dokumentation kann unabhängig vom Abrechnungszeitraum eingereicht werden.