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Nuklearmedizin

Genehmigungspflichtig ist folgende Leistung:

  • Nuklearmedizinische Untersuchungen aus dem Abschnitt 17 EBM

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Räumliche und apparative Voraussetzungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Bestätigung über eine Apparategemeinschaft 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume
Einverständniserklärung Ärztekammerinformationen