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Coronavirus: Allgemeine Informationen
Coronavirus: Allgemeine Informationen
Offizielle Informationen des Senats
Für Personen ohne Symptome und mit Verdacht auf eine Infektion:
Corona-Informations-Hotline des Berliner Senats: 030 90 28 28 28 (täglich von 8 bis 20 Uhr) und Hotlines der Gesundheitsämter in den Berliner Bezirken
Rechtsverordnungen des Landes Berlin zum Coronavirus (SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung)
Die 116117 hilft Ihnen auch, wenn Sie Symptome einer Coronavirus-Infektion haben: Die Leitstelle der KV Berlin wird Ihre Beschwerden einschätzen und Ihnen die richtige Versorgung empfehlen.
Wenn Sie keine Symptome haben und bei Fragen rund um das Coronavirus, informieren Sie sich bitte auf dieser Übersichtsseite. Halten Sie die Leitungen der 116117 für alle frei, die akut erkrankt sind und den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder den Terminservice erreichen müssen.
Weitere Informationen zur 116117
Weitere Informationen
Aktuelles für Patienten
Coronavirus-Schutzimpfung
Schnelltests: Testzentren in Berlin
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen wie Sie sich bei Corona-Verdachtsfällen verhalten, unter welchen Kriterien ein Test auf das Coronavirus erfolgt und an wen Sie sich wenden können, falls Sie keinen eigenen Hausarzt haben, der einen Test durchführt.
Informationen zu Bürgertests
Alle Berliner:innen können sich einmal pro Woche kostenlos auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Vom Berliner Senat wurden hierfür Teststellen eingerichtet, die kostenlose, wöchentliche Schnelltests inklusive einer kostenlosen, ggf. notwendigen PCR-Nachtestung durchführen. Außerdem bieten eine Reihe von Arztpraxen, Apotheken und weitere, von der Senatsverwaltung zertifizierte Anbieter die kostenlosen Schnelltests an.
Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten und die Online-Terminbuchung finden Sie auf der Seite www.test-to-go.berlin
Eine telefonische Terminbuchung für einzelne Teststellen ist unter 0800 / 266 83 63 (täglich von 9 bis 18 Uhr) möglich.
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Test auf das Coronavirus durchgeführt?
- wenn Sie unter schweren Symptomen leiden, die mit einer Infektion mit dem Coronavirus im Zusammenhang stehen können (wie einer akuten Bronchitis oder einer Lungenentzündung, Atemnot oder Fieber),
- wenn Sie unter einer Störung des Geruchs- und Geschmacksinns leiden,
- wenn sich bestehende, leichte Erkältungssymptome verschlimmern,
- wenn Sie engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten (zum Beispiel wenn Mitglieder desselben Haushalts betroffen sind),
- wenn Sie eine Meldung über ein erhöhtes Risiko (rote Warnmeldung) von der Corona-Warn-App erhalten,
- wenn Sie derzeit aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen.
Trifft eines dieser Kriterien zu, bleiben Sie bitte zu Hause und klären Sie die Notwendigkeit eines Tests ab:
- Sind Sie krank und haben für das Coronavirus typische Beschwerden oder haben Sie eine Warnmeldung der Corona-Warn-App erhalten, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt.
- Sind Sie Kontaktperson ohne für das Coronavirus typische Beschwerden, melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Sie können dafür auch ein Kontaktformular benutzen. Sie können sich auch über die Hotline der Senatsverwaltung: 030 / 90 28 28 28 (täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr) informieren. Zusätzlich haben die Berliner Gesundheitsämter Hotlines eingerichtet. Die Telefonnummern finden Sie hier. Sie können auch Ihren Hausarzt kontaktieren.
- Sind Sie aus einem Risikogebiet eingereist, kontaktieren Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt oder wenden Sie sich an eine Praxis, die symptomfreie Reiserückkehrer testet.
Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 werden in Berlin von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, den Gesundheitsämtern, in einer der Untersuchungsstellen oder in einer COVID-19-Praxis vorgenommen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst hilft Ihnen, wenn Sie akut erkrankt sind und Sie wegen Ihrer Beschwerden keine Praxis oder Untersuchungsstelle aufsuchen können. Welche Versorgung die richtige ist und ob ein Hausbesuch notwendig ist, wird durch die Leitstelle des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes anhand einer medizinischen Ersteinschätzung festgestellt. Bitte wählen Sie die 116117 nur, wenn Sie Symptome haben!
Außerdem sind Testungen möglich
- wenn bei Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft) eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde,
- wenn Sie als Patientin oder Patient bzw. Bewohnerin oder Bewohner in ein Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtung, Behinderteneinrichtung, Reha-Einrichtung und sonstige Einrichtungen für vulnerable Gruppen (wieder-)aufgenommen werden oder durch einen ambulanten Pflegdienst betreut werden,
- wenn Sie symptomfrei sind und zum Beispiel in einer Bildungs- oder Pflegeeinrichtung, Krankenhaus oder in einem anderen exponierten Bereich beschäftigt sind (Mehr Infos).
Darüber hinaus können alle Bürger:innen kostenlos einen Schnelltest pro Woche durchführen lassen. Weitere Informationen zu den Schnelltests finden Sie hier
Selbsteinschätzung mit dem COVID-Guide
Zuhause bleiben? Den Hausarzt aufsuchen? Sich selbst isolieren? Menschen mit Grippesymptomen stellen sich in Zeiten der Coronavirus-Pandemie diese bangen Fragen. Der COVID-Guide hilft herauszufinden, welche nächsten Schritte zu tun sind. zum COVID-Guide
Wird der Verdacht bestätigt, muss eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 vorgenommen werden. Diese werden in Berlin von Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes, in einer der Untersuchungsstellen, durch den fahrenden Bereitschaftsdienst (116117) oder gegebenfalls durch Ihren Hausarzt oder in einer COVID-19-Praxis vorgenommen.
Wann muss ich mich in Quarantäne begeben?
Berliner Bezirke haben Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen sich bestimmte Personengruppen unverzüglich in Quarantäne (Isolation) begeben müssen. Eine Übersicht der Allgemeinverfügungen finden Sie hier.
In folgenden Fällen müssen sich die betroffenen Personen selbstständig isolieren. Es bedarf keiner Anordnung von Quarantäne durch das Gesundheitsamt:
Positiv auf das Coronavirus getestete Personen
- Diese Personen müssen sich unverzüglich in Quarantäne begeben, sobald ihnen das Ergebnis bekannt ist. Die Quarantäne kann in der Wohnung oder in einem anderen, geeigneten und abgrenzbaren Teil eines Gebäudes erfolgen. Der Isolationsort darf nicht ohne die Zustimmung des Gesundheitsamtes verlassen werden (Ausnahme: Medizinisch notwendige Behandlungen).
- Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden und dieses über das Testergebnis zu informieren.
- Das zuständige Gesundheitsamt meldet sich danach und das weitere Vorgehen wird besprochen. Das Gesundheitsamt legt die engen Kontaktpersonen fest.
- Die Quarantäne endet - bei Symptomfreiheit – 10 Tage nach Erhalt des Testergebnisses.
- Sollten innerhalb der Isolation Krankheitssymptome auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach Symptombeginn und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden.
Verdachtspersonen
- Diese Personen, die Symptome einer Coronavirus-Infektion zeigen, und die sich deswegen nach ärztlicher Beratung einer Testung unterzogen haben, müssen sich unverzüglich nach dem Test in Quarantäne begeben.
- Die Quarantäne endet mit dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses. Ist das Ergebnis positiv, wird die Quarantäne fortgesetzt und es gelten die Regeln für positiv getestete Personen.
- Verschlechtert sich der Zustand der Verdachtsperson, muss diese Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufnehmen.
Enge Kontaktpersonen (Kategorie 1 nach Definition des RKI)
- Diese Personen müssen sich in Quarantäne begeben, sobald das Gesundheitsamt sie als enge Kontaktpersonen festgelegt hat und sie darüber informiert wurden. Es wird aber dennoch empfohlen, bei einem bekannten, engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person sich selbstständig in Quarantäne zu begeben, noch bevor diese angeordnet wird.
- Diese Personen müssen die volle Dauer der Quarantäne – auch bei einem negativen Testergebnis – einhalten.
- Wenn keine Krankheitszeichen auftreten, endet die Quarantäne, sobald der Zeitpunkt des engen Kontakts mindestens 14 Tage zurückliegt.
- Bei Symptomen gelten diese Personen als Verdachtspersonen (siehe oben).
- Treten Symptome auf, muss sich die Person unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.
Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten
Ein- und Rückreisende, die sich innerhalb der letzten 10 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Quarantäne zu begeben. Mehr Infos
Weitere Informationen:
Wann bin ich eine enge Kontaktperson?
Wie verhalte ich mich in Quarantäne?
Welches ist mein zuständiges Gesundheitsamt?
Hier hilft die KV Berlin
Corona-Testergebnisse des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und der Notdienstpraxen
Mehr Infos
Behandlung bei Symptomen
Mehr Infos
Testmöglichkeiten für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten
Mehr Infos
Hier kann die KV Berlin nicht helfen
Bei folgenden Anliegen kann die 116117 keine Auskunft geben. Bitte sehen Sie hier von Anrufen sowie Anfragen per E-Mail ab:
- Die 116117 gibt keine Auskunft darüber, wo sich Personen testen lassen können, die den Test für die Anreise an einen Urlaubsort benötigen. Es handelt sich um eine private Leistung.
- Die 116117 teilt keine Testergebnisse mit. Das Ergebnis erhalten Sie in der Regel von der Stelle, die den Test durchgeführt hat.
- Die Terminservicestelle der KV Berlin vermittelt keine Tests auf das Coronavirus.
- Über die 116 117 werden keine Corona-Impftermine vergeben. Terminvergabe erfolgt nur nach schriftlicher Einladung per Brief durch den Berliner Senat bzw. durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Die KV Berlin kann leider keine Fragen beantworten oder Informationen bereitstellen zu:
- den Quarantäne-Bestimmungen der Gesundheitsämter. Wenden Sie sich bitte an die Senatshotline oder die Hotlines der Gesundheitsämter.
- zur Lohnfortzahlung bei einer angeordneten Quarantäne. Bitte fragen Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder der Senatshotline nach.
- privaten Anbietern von Corona-Tests. Bitte informieren Sie sich selbstständig, z.B. im Internet
Weitere Informationen
Beschäftigte in Bildungs- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern
Im Rahmen der Berliner Corona-Teststrategie können sich symptomfreie Beschäftigte in Bildungseinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen in Krankenhäusern oder in anderen exponierten Bereichen auf das Corona-Virus testen lassen.
Testungen sind in den folgenden Stellen nach verbindlicher Terminvereinbarung möglich:
- Charité Campus Virchow-Klinikum
- Vivantes Klinikum Prenzlauer Berg
- Vivantes Wenckebach-Klinikum
- Vivantes Klinikum Spandau
- Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe
Weitere Informationen:
Schule und Kita
- Eltern von Kindern mit Infektsymptomen wenden sich bitte an Ihren behandelnden Kinderarzt oder an eine Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche. Siehe Infografik
- Wird ein Attest für Schule/Kita benötigt, damit das Kind wieder in den Unterricht darf, müssen sich Eltern an den behandelnden Kinderarzt wenden. Siehe Infografik
- Eltern von Kindern mit Infektsymptomen wenden sich bitte an Ihren behandelnden Kinderarzt oder an eine Notdienstpraxis für Kinder und Jugendliche
- Symptomfreies Schul-/Kitapersonal kann sich in Berlin einmal pro Woche testen lassen. Grundlage ist die Coronavirus-Testverordnung. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.