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Gesamtverträge

Die Gesamtverträge regeln die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten der jeweiligen Krankenkasse – vertreten durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen – durch alle im KV-Bezirk Berlin an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen und Einrichtungen. Allgemeiner Inhalt der Gesamtverträge sind die Vorschriften des Bundesmantelvertrages-Ärzte (BMV-Ä).

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