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Psychotherapie Ärzte: Psychoanalyse als Einzel- und/oder Gruppenbehandlung bei Erwachsenen und/oder Kindern und Jugendlichen

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Psychotherapie bei Erwachsenen und/oder Kindern u. Jugendlichen

Abschnitt 35.1 EBM

  • 35130 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Kurzzeittherapie)
  • 35131 EBM Bericht oder Ergänzungsbericht an den Gutachter (Langzeitzeittherapie)
  • 35140 EBM Biographische Anamnese
  • 35141 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die vertiefte Exploration
  • 35142 EBM Zuschlag zur 35140 EBM für die Erhebung ergänzender Befunde
  • 35150 EBM Probatorische Sitzung
  • 35151 EBM Psychotherapeutische Sprechstunde
  • 35152 EBM Psychotherapeutische Akutbehandlung
  • 35163 - 35169 EBM Probatorische Sitzungen im Gruppensetting
  • 35173 - 35179 EBM Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Abschnitt 35.2.1 EBM
Analytische Psychotherapie in Einzelbehandlung

  • 35411 EBM Kurzzeittherapie 1
  • 35412 EBM Kurzzeittherapie 2
  • 35415 EBM Langzeittherapie

Abschnitt 35.2.2 EBM
Analytische Psychotherapie in Gruppenbehandlung

  • 35523 - 35529 EBM Kurzzeittherapie 1 und 2
  • 35533 - 35539 EBM Langzeittherapie

Abschnitt 35.2.3 EBM
Strukturzuschläge (werden durch die KV zugesetzt)

  • 35571 EBM Einzeltherapie
  • 35572 EBM Gruppentherapie
  • 35573 EBM Psychotherap. Sprechstunde/Akutbehandlung

Abschnitt 35.3 EBM

  • 35600 - 35602 EBM Anwendung und Auswertung von Testverfahren/Verfahren

Wer kann die Leistung beantragen?
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin
  • Fachäztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse
Fachliche Anforderungen
  • Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
    und
  • Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse", ausgestellt von der jeweiligen Ärztekammer
    und

Für Psychotherapien bei Kindern und Jugendlichen

  • Nachweis von 200 Std. in der Entwicklungs- und Lern-Psychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre bei Kindern und Jugendlichen
    und
  • Nachweis über mindestens vier abgeschlossene Fälle analytischer Psychotherapie mit insgesamt mindestens 200 Std. unter Supervision – kontinuierlich nach jeder 4. Behandlungsstunde

    Hinweis: Entsprechende Zusatzqualifikationen müssen an anerkannten Weiterbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vermittelt worden sein.

und

Für Gruppentherapien
eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der analytischen Gruppen-Psychotherapie:

  • mindestens 40 Doppelstunden analytische Selbsterfahrung in der Gruppe
    und
  • mindestens 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik
    und
  • mindestens 60 Doppelstunden kontinuierliche Gruppenbehandlung mit analytischer Psychotherapie
    und
  • mindestens 40 Supervisionsstunden mit analytischer Psychotherapie (kontinuierlich nach jeder zweiten Doppelstunde Gruppentherapie eine Supervisionsstunde)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung 
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume