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Qualitätssicherung
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen einschließlich Pankreastransplantationen
Das Verfahren zur Qualitätssicherung der Nierenersatztherapie enthält Indikatoren zur dauerhaften Dialysetherapie wie auch zur Versorgung während und nach einer Nieren- und/oder Pankreastransplantation.
Für die fallbezogene Dokumentation gibt es folgende Datenlieferfristen: Quartalsweise Lieferung zum 15. Mai, 15. August, 15. November und zum 28. Februar.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 18 Teil 2 DeQS-RL nicht dokumentierte aber dokumentationspflichtige Datensätze Maßnahmen nach Teil 1 der vg Richtlinie auslösen. Der G-BA beschließt bis zum 31.12. des zweiten Erfassungsjahres des Verfahrens Regelungen zur fehlenden Dokumentation der Datensätze. Für die ersten zwei Erfassungsjahre (2020 und 2021) werden keine Vergütungsabschläge erhoben.
Wir bitten alle dokumentationspflichtigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, sich auch in sanktionsfreien Jahren an den Dokumentationen zu beteiligen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit dem Verfahrensablauf vertraut zu machen. Fehler bei der Datenerhebung oder Dateiübermittlung können jetzt identifiziert werden, um sie im späteren Verlauf zu vermeiden.
Dokumentation
Dokumentationsbogen Dialyse
sQS Nierenersatztherapie Muster-Dokumentationsbogen (IQTIG)
Ziel des Verfahrens ist es, die Kooperation zwischen Dialyseeinrichtungen und Transplantationszentren zu fördern sowie die Rate an Komplikationen, Begleit- und Folgeerkrankungen im Rahmen von Dialyse und Organtransplantation zu verringern.
Datenquellen der 15 Qualitätsindikatoren sind zum einen die fallbezogenen Dokumentationen der Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialdaten, die den Krankenkassen vorliegen. Diese Daten werden insbesondere genutzt, um den Behandlungsverlauf eines chronischen Nierenversagens über fünf beziehungsweise zehn Jahre erfassen und darstellen zu können (Follow-Up-Indikatoren). Eine Patientenbefragung wird aktuell entwickelt und voraussichtlich ab 2022 für den Einsatz im QS-Verfahren zur Verfügung stehen.
Dokumentationsaufwand in der Nierenersatztherapie wird ab Juli 2020 vergütet
Mit den neuen Gebührenordnungspositionen (GOP) 13603 im EBM-Abschnitt für Nephrologie und Dialyse und 04567 im EBM-Abschnitt für pädiatrische Nephrologie und Dialyse wird der Dokumentationsaufwand zur Qualitätssicherung ab dem 1. Juli 2020 honoriert.
Beide Gebührenordnungspositionen sind Zuschläge im Zusammenhang mit den Zusatzpauschalen zur kontinuierlichen Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten (GOP 13602 beziehungsweise 04562). Die GOP 13603 gilt nur für Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“ und/oder für Vertragsärzte, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie, die eine Genehmigung für Blutreinigungsverfahren haben, können die GOP 04567 abrechnen.
Die neuen GOP können einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Sie sind mit 120 Punkten bewertet (13,18 Euro) und werden extrabudgetär vergütet.
Der Beschluss des Bewertungsausschusses ist zunächst bis zum 30. September 2021 befristet.
Übersicht: neue GOP als Zuschlag bei Nierenersatztherapie | |
GOP 04567 | (120 Punkte/13,18 Euro) Zuschlag im Zusammenhang mit GOP 04562 (302 Punkte/33,18 Euro) zur Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten |
GOP 13603 | (120 Punkte, 13,18 Euro) Zuschlag im Zusammenhang mit GOP 13602 (302 Punkte/33,18 Euro) zur Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten |