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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Weitere Informationen
Laborkompendium - Regelungen und Hinweise zur korrekten Beauftragung und Abrechnung von Laborleistungen
Praxisinformation 10/2011: Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Praxisinformation 06/2011: Nachweis von Ringversuchszertifikaten
KBV-Themenseite Labordiagnostische Empfehlungen
Kommissionen zur Qualitätssicherung und ihre Mitglieder im Überblick
Kontakt
030 / 31 003-429
QS-team-2@kvberlin.de
Laboratoriumsuntersuchungen nach den Abschnitten 32.3, 1.7 sowie 11.4. und 19.4 EBM
Genehmigungspflichtig sind folgende speziellen Laborleistungen aus den Abschnitten:
- 1.7.2 EBM (Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen)
- 1.7.3 EBM (In-vitro Diagnostik HPV-Nachweis)
- 1.7.4 EBM (Mutterschaftsvorsorge)
- 1.7.5 EBM (Empfängnisregelung)
- 1.7.7 EBM (Schwangerschaftsabbruch)
- 1.7.8 EBM (HIV-Präexpositionsprophylaxe)
- 11.4 EBM (Leistungen der konstitutionellen Diagnostik)
- 19.4 EBM (Leistungen der tumorgenetischen Diagnostik)
- 32.3 EBM (spezielle Laboratoriumsuntersuchungen)
Wer kann die Leistung beantragen?
- Alle im fachärztlichen Versorgungsbereich tätigen Ärztinnen und Ärzte
Fachliche Anforderungen
- Fachärztlich tätige Ärztin oder tätiger Arzt
und
- Zeugnisse, in dem der Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragte(n) laboratoriumsmedizinische(n) Untersuchung(en) bescheinigt wird (§ 6 Abs. 3 Nr. 1, 2 QSV).
und
- erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium
Vom Kolloquium sind befreit:
- Fachärztin/Facharzt für Laboratoriumsmedizin für alle Laboratoriumsuntersuchungen des Abschnitts 32.3 und entsprechenden laboratoriumsmedizinischen Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM
- Fachärztin/Facharzt Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie für mikroskopische, biochemische, immunologische und molekularbiologische Leistungen zum Nachweis von Bakterien, Viren, Pilzen und anderen übertragbaren Agenzien des Abschnitts 32.3 EBM und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM*
- Fachärztin/Facharzt für Transfusionsmedizin für immungenetische, immunhämatologische und/oder infektionsimmunologische Leistungen des Abschnitts 32.3 EBM und entsprechender laboratoriumsmedizinischer Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM einschließlich der Verträglichkeitsuntersuchungen an korpuskulären und plasmatischen Bestandteilen des Blutes sowie an blutbildenden Zellen*
- Fachärztin/Facharzt für Humangenetik oder der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“ für molekulargenetische und immungenetische Leistungen der Abschnitte 32.3.14 und 32.3.15 EBM
- Fachärztin/Facharzt für Pathologie oder Neuropathologie für molekularbiologische Leistungen nach den GOP 01763, 01767, 01769, 32825 und 32839 des EBM
* ggf. Nachweis über die Ableistung eines mindestens 12-monatigen Weiterbildungsabschnittes im Gebiet Laboratoriumsmedizin mit Erwerb über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zur Durchführung mikroskopischer Untersuchungen, Funktions-, Gerinnungs-, klinisch-chemischer und immunologischer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen
Laboruntersuchungen, die mittels RIA (Radioimmunoassay) durchgeführt werden, sind gesondert zu beantragen (Antrag für nuklearmedizinische Leistungen)
Weitere Anforderungen
- Bestätigung, dass in der Einrichtung, in der die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen ausgeführt und abgerechnet werden, die Anforderungen der RiliBÄK erfüllt sind
- Konzept in Form einer kurzen schriftlichen Zusammenstellung zu den beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen (§ 6 Abs. 3 Nr. 3 QSV)
ggf. gültige Akkreditierungsurkunde gemäß DIN EN ISO 15189 für die Erfüllung der Nachweise zum Qualitätsmanagement (§ 5 QSV)
Besondere Information
Soweit beabsichtigt ist, spezielle Untersuchungen der Laboratoriumsmedizin außerhalb der Hauptbetriebsstätte zu erbringen, ist eine Bestätigung über die Apparategemeinschaft erforderlich
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume