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Laboratoriumsuntersuchungen nach den Abschnitten 32.3, 1.7 sowie 11.4. und 19.4 EBM

Genehmigungspflichtig sind folgende spezielle Laborleistungen aus den Abschnitten:

  • 1.7.2 EBM (Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen)
  • 1.7.4 EBM (Mutterschaftsvorsorge)
  • 1.7.5 EBM (Empfängnisregelung)
  • 1.7.7 EBM (Schwangerschaftsabbruch)
  • 1.7.8 EBM (HIV-Präexpositionsprophylaxe)
  • 11.4 EBM (Leistungen der konstitutionellen Diagnostik)
  • 19.4 EBM (Leistungen der tumorgenetischen Diagnostik)
  • 32.3 EBM (spezielle Laboratoriumsuntersuchungen)

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen
Besondere Information

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume