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Gegen Prüfbescheide kann Widerspruch eingelegt werden:
Widerspruchsverfahren bei der KV Berlin


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Service-Center der KV Berlin
030 / 31 003-999
030 / 31 003-900

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Rechtsgrundlagen

Aktuell geltende Rechtsgrundlagen der KV Berlin:
Plausibilitätsvereinbarung
 

Bundesweit geltende Rechtsgrundlagen:
§ 106d SGB V
Abrechnungsprüfungs-Richtlinien
(nach § 106d SGB V)

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind laut § 106d SGB V verpflichtet, die Honorarabrechnungen der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten auf ihre Richtigkeit zu prüfen und somit sicherzustellen, dass die erbrachten Leistungen korrekt abgerechnet werden. Die abgegebenen Quartalsabrechnungen können dabei verschiedene Prüfungen durchlaufen. Diese Seite gibt einen Überblick. 

Vor der Honorarzuweisung: Sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung
Nach der Honorarzuweisung: Sachlich-rechnerische Richtigkeitsprüfung auf Antrag der Kasse § 106d
Nach der Honorarzuweisung: Plausibilitätsprüfung 

Grundlage der Plausibilitätsprüfung bilden die Abrechnungen von vier aufeinanderfolgenden Quartalen. Der jeweilige Prüfzeitraum beginnt mit dem vierten Quartal eines Kalenderjahres und endet mit dem dritten Quartal des folgenden Kalenderjahres. Es wird zwischen zwei Prüfarten unterschieden:

Arztbezogene Prüfung (Zeitprofile)

Praxisbezogene Prüfung (Patientenidentitäten)