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Hautkrebsvorsorge-Verfahren (Sonderverträge)

In Berlin bieten mehrere Krankenkassen ihren Versicherten über entsprechende Verträge mit der KV Berlin Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen an, die über das Maß der EBM-Leistungen hinausgehen. Im Rahmen dieser Verträge können Hautärztinnen und Hautärzte sowie für einige Verträge auch Hausärztinnen und Hausärzte eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs auch bei Patientinnen und Patienten unter 35 Jahren durchführen.

Der Leistungsumfang wird von den Vertragspartnern extrabudgetär vergütet. Die Sonderverträge zum Hautkrebs-Screening vergüten diese Untersuchung alle zwei Jahre. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten der beteiligten Krankenkassen ab dem vertraglich festgelegten Lebensjahr. 

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99200 (weiterer Leistungsinhalt siehe entsprechende Verträge mit der Barmer, BIG, IKK BB, TK und Knappschaft)
  • SNR 99400 (weiterer Leistungsinhalt siehe entsprechende Verträge mit der BKK LV Mitte und der HEK)

Achtung: Diese Leistungen dürfen nur von Hautärzt:innen und Hausärzt:innen erbracht werden, die über eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nr. 01745 verfügen und eine entsprechende Teilnahmeerklärung abgegeben haben: Hautkrebs-Screening als EBM-Leistung


Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung