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Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege liegt vor, wenn die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft im gesamten Versorgungszeitraum erforderlich ist.

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • 37700 EBM Potenzialerhebung auf Formular 62A
  • 37701 EBM Zuschlag zur GOP 37700 bei Durchführung der Erhebung im Rahmen eines Besuchs nach GOP 01410 oder 01413
  • 37704 EBM Zuschlag zur GOP 37700 für Schluckendoskopie
  • 37705 EBM Zuschlag zur GOP 37700 für Bestimmung des Säurebasenhaushalts und Blutgasanalyse
  • 37706 EBM Grundpauschale im Zusammenhang mit der GOP 37700 für Ärzte und Krankenhäuser
  • 37710 EBM Verordnung auf Formular 62B und Behandlungsplan auf Formular 62C
  • 37714 EBM Pauschale für die konsiliarische Erörterung und Beurteilung medizinischer Fragestellungen durch einen konsiliarisch tätigen Arzt

Wer kann die Leistung beantragen?
Fachliche Anforderungen
Weitere Anforderungen

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich. Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag auf Abrechnung ein. 

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung
Antrag auf Potenzialerhebung
Antrag auf Verordnung