Gestationsdiabetes

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

Diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP) oder (zusätzlich) Diabeteszentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V.:

  • SNR 97300 Betreuungspauschale (BTP) einmalig je Schwangerschaft
  • SNR 97301 Einzelschulung

Diabeteszentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. und mit Zertifikat Schwangerschaft und Diabetes vom DDG e.V. oder Exzellenzzentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. und mit Zertifikat Schwangerschaft und Diabetes vom DDG e.V. oder Exzellenzzentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V.:

  • SNR 97302 Betreuungspauschale (BTP) bei Gruppenschulung einmalig je Schwangerschaft
    oder
  • SNR 97303 Betreuungspauschale (BTP) bei Einzelschulung einmalig je Schwangerschaft
  • SNR 97304 Gruppenschulung
    oder
  • SNR 97305 Einzelschulung

Alle gemäß § 95 SGB V an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzt:innen und Einrichtungen.

  • Genehmigung liegt vor zur Teilnahme am Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 1 als diabetologisch besonders qualifizierter Arzt 
    und/oder
  • Genehmigung liegt vor zur Teilnahme am Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 als
    • koordinierender Arzt und diabetologisch besonders qualifizierter Arzt (§§ 3 und 4 des Vertrages) oder
    • diabetologisch besonders qualifizierter Arzt (§ 4 des Vertrages)
  • Nachweis folgender Zusatzqualifikation (ist beizufügen):
    • Diabeteszentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. oder
    • Diabeteszentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. und mit Zertifikat Schwangerschaft und Diabetes vom DDG e.V. oder
    • Exzellenzzentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. oder
    • Exzellenzzentrum mit Zertifizierung vom DDG e.V. und mit Zertifikat Schwangerschaft und Diabetes vom DDG e.V.
  • Einverständnis zur Übermittlung der teilnehmenden Ärzt:innen nach Anlage 3 an die Verbände der Krankenkassen (§ 2 Absatz 5 des Vertrages)
  • Einverständnis zur Veröffentlichung der Praxisdaten auf der Website der KV Berlin zum Zwecke der Versicherteninformation (§ 2 Absatz 6 des Vertrages)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt