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Wie kann die eAU bei Hausbesuchen ausgestellt werden?
Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können die im Voraus in der Praxis aus dem PVS erstellten, unbefüllten Ausdrucke beim Hausbesuch händisch befüllen. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse.
- Alternativ können Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch erst nach dem Hausbesuch in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an die entsprechenden Patient:innen versenden. Für den Versand der Ausdrucke für Arbeitgeber und Patient:in nach einem Hausbesuch können Sie die GOP 40131 abrechnen.
Bitte beachten Sie, bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgt sein. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse Zeit.