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Benötige ich als Anästhesist:in Praxisausweise (SMC-B) für meine Nebenbetriebsstättennummern (NBSNR)?
Bei Anästhesist:innen werden Nebenbetriebsstätten bei der Einrichtung der TI insoweit nicht berücksichtigt, als dass sie nicht für jede Nebenbetriebsstätte die Telematikinfrastruktur vorhalten müssen. Sie bekommen eine komplette Erstausstattung für die Haupt-BSNR plus ein mobiles Kartenterminal für die Nebenbetriebsstätten erstattet. In dem Fall werden auch zwei Praxisausweise bezahlt.