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COVID-19
Abfrage für Praxen zur Durchführung von Schnelltests im Rahmen der „Bürgertestung“
Berlinerinnen und Berliner können sich laut Coronavirus-Testverordnung (TestV) einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Test kostenfrei auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen.
Über die folgende Abfrage können Sie angeben, ob Ihre Praxis Tests im Rahmen der sog. „Bürgertestung“ durchführt und ob die KV Berlin diese Information den Patient:innen auf der Website zur Verfügung stellen darf.
Mit der Meldung als Testpraxis geben Sie Ihr Einverständnis für die Veröffentlichung der Daten auf der Website der KV Berlin. Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Praxis in einer Übersicht zu den Testmöglichkeiten auf der Website der KV Berlin zu veröffentlichen. Außerdem steht die Übersicht Mitarbeiter:innen der Leitstelle (116 117) zur Verfügung, die bei Bedarf Patient:innen über Testmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren.