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Abfrage für Praxen zur Durchführung von Schnelltests im Rahmen der „Bürgertestung“

Berlinerinnen und Berliner können sich laut Coronavirus-Testverordnung (TestV) einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Test kostenfrei auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen. 

Über die folgende Abfrage können Sie angeben, ob Ihre Praxis Tests im Rahmen der sog. „Bürgertestung“ durchführt und ob die KV Berlin diese Information den Patient:innen auf der Website zur Verfügung stellen darf. 

Mit der Meldung als Testpraxis geben Sie Ihr Einverständnis für die Veröffentlichung der Daten auf der Website der KV Berlin. Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Praxis in einer Übersicht zu den Testmöglichkeiten auf der Website der KV Berlin zu veröffentlichen. Außerdem steht die Übersicht Mitarbeiter:innen der Leitstelle (116 117) zur Verfügung, die bei Bedarf Patient:innen über Testmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren. 
 

Abfrage für Praxen im Rahmen der "Bürgertestung"

Informationen zur Praxis
Informationen für Patient:innen
Datenschutz
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die KV Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin. Ihre hier erhobenen Daten behandeln wir vertraulich und verarbeiten diese zweckgebunden zur Erstellung und Veröffentlichung einer Übersicht zu den Testmöglichkeiten im Rahmen der „Bürgertesung“ in Berlin. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 75 Abs. 1a SGB V (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen des Sicherstellungsauftrags/Bereitstellung von Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung). Wir löschen Ihre Daten, sobald sie für den genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind. Wenn Sie sich aus der Übersicht austragen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an kvbe@kvberlin.de.

Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

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