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Themen für Ärzt:innen
Gibt es einen festen Zeitraum in dem der Antrag auf zusätzliche Stromkosten gestellt werden muss und kann ich den Antrag ggf. auch im Voraus stellen?
Die Antragsstellung erfolgt zu festgelegten Zeiten. Für das 1. Quartal 2023 konnte ein Antrag bis zum 31. Mai 2023 eingereicht werden, für die Folgequartale immer bis spätestens zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats. Bisher gilt ein Erstattungsanspruch ausschließlich für das Jahr 2023.
Welche Praxen einen Anspruch auf die Kostenerstattung haben, lesen Sie in FAQ 4276.