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Themen für Ärzt:innen
Welche Praxen haben 2023 einen Anspruch auf Kostenerstattung zusätzlicher Stromkosten?
Berechtigt zur Abrechnung zusätzlicher Stromkosten sind laut Beschluss des Bewertungsausschusses ausschließlich Vertragsärzt:innen, die die Selbsterklärung im Online-Portal der KV Berlin abgeben und für das jeweilige Abrechnungsquartal folgende Kriterien erfüllen:
1. Es wurden die Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM aus mindestens einem der folgenden Abschnitte bzw. Unterabschnitte abgerechnet:
- Unterabschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
- Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet- Resonanz-Tomographie)
- Abschnitt 40.14 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren)
2. Die zusätzlichen Stromkosten der Praxis überschreiten im Abrechnungsquartal einen Betrag von 500 Euro.