Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Wie werden die Preissteigerungen durch Inflation, Gehaltserhöhungen MFA, Energiepreissteigerung und Mietsteigerungen im Honorar abgebildet?
Ein entsprechender Ausgleich wird von der KV Berlin und der KBV schon länger gefordert, bisher kann eine Berücksichtigung jedoch ausschließlich über den Orientierungspunktwert erfolgen.
Energieintensive Praxen können seit dem 17.05.2023 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zusätzliche Stromkosten abrechnen, nähere Informationen finden Sie hier.