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COVID-19-Schutzimpfung: Vergütung und Abrechnung für Vertragsärzt:innen
Hier stehen die wichtigsten Punkte zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit. Umfassende Informationen zur Kennzeichnung der CoronaImpfV-Leistungen, deren Vergütung und Dokumentation hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengestellt.
Bitte beachten: Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt. Die COVID-19-Schutzimpfung wird rückwirkend zum 8. April 2023 in die Schutzimpfungsvereinbarung aufgenommen. mehr Infos
Vergütung der Impf-Leistungen im Detail
Folgende Leistungen werden den Praxen im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Quartalsabrechnung:
Bitte beachten Sie: Die Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn die Chargennummer in der Feldkennung 5010 erfasst und eine Schnell-Doku via Impf-DokuPortal erfolgt ist.
Erst-, Zweit- und Auffrischimpfung
- Vergütung ab 8. April 2023: 15 Euro (10 Euro Impfung + 2,50 Euro Dokumentationsaufwand + 2,50 Euro Organisationsaufwand), mehr Infos
- Vergütung bis 7. April 2023: 28 Euro je Impfung, 36 Euro je Impfung an Wochenenden, Feiertagen
- Pseudo-GOP abhängig von Impfstoff und Indikation. Siehe Übersicht der KBV
- Erst- und Anschlussimpfung einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die Leistung umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen
- Wichtig: Die Vergütung der Impfungen erfolgt nur, wenn diese über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet wurden (vgl. CoronaImpfV § 4 Absatz 1 Satz 2: verpflichtende Teilnahme an der Impfsurveillance).
Hinweis zur Impfung nach durchgemachter Corona-Infektion: Bei stattgehabter Corona-Infektion findet die Impfung einmalig nach sechs Monaten statt. Für die Abrechnung wird die Pseudoziffer der Abschlussimpfung verwendet.
Bis zum 07.04.2023: Haus- und Mitbesuch
- GOP 88323, 35 Euro für den Hausbesuch + Vergütung der Impfung
- GOP 88324, 15 Euro für den Mitbesuch Impfen jeder weiteren Person in derselben Einrichtung oder sozialen Gemeinschaft + Vergütung je Impfung
- Wichtig: Die Vergütung der Impfungen erfolgt nur, wenn diese über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet wurden (vgl. CoronaImpfV § 4 Absatz 1 Satz 2: verpflichtende Teilnahme an der Impfsurveillance).
Bis zum 07.04.2023: Ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
- GOP 88322, 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
- Kann bei bekannten Patient:innen auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden.
- Einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die Abrechnung der ausschließlichen Impfberatung neben einer Impfung und einem Besuch ist im Krankheitsfall ausgeschlossen.
Bitte beachten: Entscheiden sich Patient:innen zu einem späteren Zeitpunkt doch zu einer Impfung, ist die GOP 88322 nicht mehr berechnungsfähig. Es kann dann nur noch die Impfleistung abgerechnet werden, die die Leistung der Impfberatung inkludiert. In diesem Fällen ist die Abrechnung zu korrigieren: Zusätzlich zur Pseudo-GOP für die Impfung werden die Fälle mit der Sondernummer 99322 gekennzeichnet. So kann die KV Berlin die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung feststellen.
Abrechnung von GKV-Versicherten
- Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte
- Impfleistungen auf dem Abrechnungsschein mit entsprechender Pseudo-GOP, Impfstoff-Chargennummer (FK 5010) und ICD-10-Code für die Diagnose (U11.9, U12.9) zu Lasten des jeweiligen Kostenträgers abrechnen; Bei Überweisung wird die Leistung auf dem Überweisungsschein im PVS abgerechnet.
Wichtig:
- Kein separater Schein bei weiteren Leistungen im Behandlungsfall
- Für GKV-Versicherten dürfen keine Privatscheine im PVS angelegt werden.
Abrechnung von anderen Impfberechtigten (z.B. private Patient:innen)
Eine Abrechnung der Impfung für Privatversicherte ist seit dem 8. April 2023 nicht mehr über die KV Berlin möglich. Ärzt:innen können die Impfung als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbringen.
Abrechnung bis 7. April 2023:
Die Abrechnung erfolgt mit der Quartalsabrechnung auf einem separaten Behandlungsschein analog dem Ersatzverfahren mit allen Pflichtfeldern und folgenden Angaben:
- IK Nummer: 103609999
- Kassennummer - Sonderkostenträger: 38825
- Versichertenstatus aus GKV wählen
- entsprechende Pseudo-GOP
- Chargennummer des Impfstoffes (FK 5010)
- ICD-10-Code für die Diagnose (U11.9, U12.9)
- Weitere erforderliche Angaben sind: Vorname, Name, Geburtsdatum und Adresse
Wichtig: Andere notwendige Leistungen bei Privatpatient:innen sind privat zu liquidieren.