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COVID-19-Schutzimpfung: Vergütung und Abrechnung für Vertragsärzt:innen
Hier stehen die wichtigsten Punkte zur Abrechnung der einzelnen Impfleistungen bereit. Umfassende Informationen zur Kennzeichnung der CoronaImpfV-Leistungen, deren Vergütung und Dokumentation hat die KBV in einer PraxisInfo zusammengestellt.
Vergütung der Impf-Leistungen im Detail
Folgende Leistungen werden den Praxen im Zusammenhang mit der COVID-19-Schutzimpfung vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Quartalsabrechnung:
Bitte beachten Sie: Die Leistungen können nur abgerechnet werden, wenn die Chargennummer in der Feldkennung 5010 erfasst und eine Schnell-Doku via Impf-DokuPortal erfolgt ist.
Erst-, Zweit- und Auffrischimpfung
- Vergütung: 28 Euro je Impfung, 36 Euro je Impfung an Wochenenden, Feiertagen
- Pseudo-GOP abhängig von Impfstoff und Indikation. Siehe Übersicht der KBV
- Erst- und Anschlussimpfung einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die Leistung umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen
- Wichtig: Die Vergütung der Impfungen erfolgt nur, wenn diese über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet wurden (vgl. CoronaImpfV § 4 Absatz 1 Satz 2: verpflichtende Teilnahme an der Impfsurveillance).
Hinweis zur Impfung nach durchgemachter Corona-Infektion: Bei stattgehabter Corona-Infektion findet die Impfung einmalig nach sechs Monaten statt. Für die Abrechnung wird die Pseudoziffer der Abschlussimpfung verwendet.
Haus- und Mitbesuch
- GOP 88323, 35 Euro für den Hausbesuch + Vergütung der Impfung
- GOP 88324, 15 Euro für den Mitbesuch Impfen jeder weiteren Person in derselben Einrichtung oder sozialen Gemeinschaft + Vergütung je Impfung
- Wichtig: Die Vergütung der Impfungen erfolgt nur, wenn diese über das Impf-DokuPortal der KBV gemeldet wurden (vgl. CoronaImpfV § 4 Absatz 1 Satz 2: verpflichtende Teilnahme an der Impfsurveillance).
Ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
- GOP 88322, 10 Euro für ausschließliche Impfberatung ohne Impfung
- Kann bei bekannten Patient:innen auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden.
- Einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig
- Die Abrechnung der ausschließlichen Impfberatung neben einer Impfung und einem Besuch ist im Krankheitsfall ausgeschlossen.
Bitte beachten: Entscheiden sich Patient:innen zu einem späteren Zeitpunkt doch zu einer Impfung, ist die GOP 88322 nicht mehr berechnungsfähig. Es kann dann nur noch die Impfleistung abgerechnet werden, die die Leistung der Impfberatung inkludiert. In diesem Fällen ist die Abrechnung zu korrigieren: Zusätzlich zur Pseudo-GOP für die Impfung werden die Fälle mit der Sondernummer 99322 gekennzeichnet. So kann die KV Berlin die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung feststellen.
Vergütung der COVID-19-Impfzertifikate /Nachtrag Impfausweis
Wer gegen COVID-19 geimpft ist, kann ein Impfzertifikat mit einem QR-Code für den digitalen Impfnachweis erhalten (Informationen zu Ausstellung in der Praxis-News vom 15.06.2021). Die Ausstellung soll durch Vertrags- und Betriebsärzt:innen, durch Impfzenten oder auch durch Apotheken erfolgen. Sie ist auch nachträglich möglich, auch muss die ausstellende Stelle die Person nicht selbst geimpft haben.
Die Abrechnung der ausgestellten Impfzertifikate erfolgt über die Quartalsabrechnung. Die geänderte Impfverordnung hat die Vergütung festgesetzt:
Pseudo-GOP | Leistung gemäß Corona-Impfverordnung | Vergütung |
Impfzertifikat für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden | ||
88350 | Ausstellung eines Impfzertifikats | 6 Euro |
88351 | Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mithilfe des PVS-Systems | 2 Euro |
Impfzertifikat für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden | ||
88352 | Ausstellung eines Impfzertifikats | 6 Euro
|
88353 | Ausstellung eines COVID-19-Impfzertifikats für die Zweitimpfung einer Person, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurde | 6 Euro |
88355 | Nachtragung einer Schutzimpfung in den Impfausweis für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden | 2 Euro |
Abrechnung von GKV-Versicherten
- Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte
- Impfleistungen auf dem Abrechnungsschein mit entsprechender Pseudo-GOP, Impfstoff-Chargennummer (FK 5010) und ICD-10-Code für die Diagnose (U11.9, U12.9) zu Lasten des jeweiligen Kostenträgers abrechnen; Bei Überweisung wird die Leistung auf dem Überweisungsschein im PVS abgerechnet.
Wichtig:
- Kein separater Schein bei weiteren Leistungen im Behandlungsfall
- Für GKV-Versicherten dürfen keine Privatscheine im PVS angelegt werden.
Abrechnung von anderen Impfberechtigten (z.B. private Patient:innen)
Die Abrechnung erfolgt mit der Quartalsabrechnung auf einem separaten Behandlungsschein analog dem Ersatzverfahren mit allen Pflichtfeldern und folgenden Angaben:
- IK Nummer: 103609999
- Kassennummer - Sonderkostenträger: 38825
- Versichertenstatus aus GKV wählen
- entsprechende Pseudo-GOP
- Chargennummer des Impfstoffes (FK 5010)
- ICD-10-Code für die Diagnose (U11.9, U12.9)
- Weitere erforderliche Angaben sind: Vorname, Name, Geburtsdatum und Adresse
Wichtig: Andere notwendige Leistungen bei Privatpatient:innen sind privat zu liquidieren.