Gibt es eine Frist, um einen Antrag auf Anpassung meines Praxisbudgets (RLV/PEV) zu stellen?
Sie können Anträge auf Neufestsetzung des Praxisbudgets (RLV/PEV) bis spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Honorarbescheides für das jeweilige Quartal stellen.