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Coronavirus: Abrechnung Tests und Impfungen für Nicht-KV-Mitglieder

Nicht-KV-Mitglieder können auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) und Coronavirus-Impfvereinbarung (CoronaImpfV) Leistungen mit der KV Berlin abrechnen. Auf den folgenden Seiten finden Sie die Registrierungsformulare sowie Informationen zur Abrechnung.

Mehr Infos Registrierung und Abrechnung Testungen (TestV)
Bitte beachten: FAQ zur Abrechnung von Antigen-Schnelltests (§ 4a TestV)

Mehr Infos Registrierung und Abrechung Impfungen (CoronaImpfV)