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Coronavirus-Impfverordnung: Abrechnung für Nicht-KV-Mitglieder

Folgende Leistungserbringer können nach Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen und die Impfungen mit der KV Berlin abrechnen:

  • Ärzt:innen in rein privatärztlichen Praxen (seit 7. Juni 2021)
  • Betriebsärzt:innen und überbetriebliche Dienste von Betriebsärzt:innen (seit 7. Juni 2021)
  • Einrichtungen des ÖGD (seit 1. September 2021)
  • Krankenhäuser (seit 1. September 2021)
  • Zahnarztpraxen, die nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen (seit 25. Mai 2022)

Die Leistungen nach der CoronaImpfV können mit der KV Berlin abgerechnet werden, auch ohne mit Impfstoff beliefert zu werden und an ein Impfzentrum angegliedert zu sein. 

Als nicht vertragsärztlicher Leistungserbringer melden Sie die nach der CoronaImpfV durchgeführten Leistungen monatlich an die KV Berlin. Voraussetzung dafür ist eine vorausgegangene Registrierung bei der KV Berlin. 

Hinweise für Betriebsärzt:innen:

Eine gesonderte Vergütung von Leistungen der CoronaImpfV ist nur möglich, wenn die Leistungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses in einem Betrieb oder außerhalb einer Tätigkeit für einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzt:innen erbracht werden. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn:

  • die Leistungen bereits anderweitig im Wege der Beauftragung durch ein Unternehmen vergütet werden, oder
  • zur Leistungserbringung auf die Infrastruktur von Impfzentren zurückgegriffen wird.

Allgemeine Vorgaben zur Abrechnung

Details zur Abrechnung von Leistungen nach der CoronaImpfV entnehmen Sie bitte den „Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.


Wie können Nicht-KV-Mitglieder Leistungen nach CoronaImpfV abrechnen?

1. Online Registrierung zur Abrechnung
Alle, die Leistungen nach der CoronaImpfV erbringen und abrechnen dürfen, werden gebeten, sich zu registrieren. Zum Online-Formular.
Sie erhalten anschließend eine Bestätigung als E-Mail.

2. Drucken Sie die E-Mail aus und übersenden Sie uns Ihre unterschriebene Registrierung an 

Kassenärztliche Vereinigung Berlin 
Grundsatzreferat, 
Masurenallee 6A, 
14057 Berlin 

3. Nach Prüfung des Antrags übersenden wir an Sie die Registrierungsbestätigung inkl. Ihrer persönlichen Abrechnungsnummer und des Kennwortes. Mit Erhalt dieser Daten sind Sie abrechnungsberechtigt.

Hinweis für Krankenhäuser, die bereits nach Corona-Testverordnung abrechnen: Die Abrechnung nach ImpfV erfolgt über die bereits vorliegende Abrechnungsnummer. Eine separate Registrierung bei der KV Berlin ist aber aufgrund der Selbsterklärung (z.B. Teilnahme Impfsurveillance) erforderlich.

4. Erfassen Sie die Daten für die Abrechnung und übermitteln Sie uns diese monatlich. Für die Abrechnung der Leistungen und Sachkosten sind die Anzahlen der jeweiligen Leistungen zu übermitteln.

5. Abrechnung der Leistungen
Die erbrachten können Sie über ein Webportal der KV Berlin abrechnen. Die Zugangsdaten werden mit der Registrierungsbestätigung versandt.