Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Hybrid-DRG Abrechnungsordnung der KV Berlin zum Vertrag über die Abrechnung von Leistungen der Hybrid-DRG gemäß § 115 f SGB V mit der KV Berlin, gültig ab 05.05.2025
Mädchensprechstunde M1: Rundschreiben vom 30.04.2025, Beitritt der BKK24 und der Novitas BKK zum 01.07.2025, Austausch der Anlagen 1 und 3 (ab 01.07.2025)
Zulassungsausschuss Antrag auf Genehmigung zur Anstellung eines Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin gem. Paragraf 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V (Job-Sharing)
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation, Anlage 3 zum Vertrag vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012
Wir befinden uns aktuell gemeinsam mit Ihnen in der Startphase, die wir intensiv nutzen, um unser Angebot für Sie zu optimieren. Aufgrund der Umstellung zum 01.01.2025 hat die KV Berlin ihren H-DRG-Abrechnungsservice bis zum 31.03.2025 kostenfrei angeboten. Wir werden also für die Abrechnung…
Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst. Die Abrechnung von darüber hinausgehenden Leistungen ist nicht möglich.
Ja, denn für die Abrechnung des Gruppensettings ist die Gesamtgruppengröße relevant. Die letzte Stelle der GOP im EBM zeigt die Teilnehmerzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP angesetzt…
Nein, die Abrechnung aller Folgekonsultationen erfolgt über den Schein „offene Sprechstunde“. Diese Regelung gilt in einer Einzelpraxis bzw. wenn die Folgekonsultationen alle bei der gleichen Facharztgruppe stattfinden. Ausnahmen hierfür gelten für MVZ’s /FÜG`s. Hier müssen weitere…