Aus der KV Berlin
Service & Beratung: Neue Beratungsangebote unterstützen Gründer:innen beim Start in die Praxis
Unser Team Service & Beratung hat neue Beratungsangebote für Sie konzipiert, die unser bestehendes Serviceangebot ab sofort ergänzen. Die Beratungsangebote richten sich an Gründer:innen und begleiten diese mit einer 1:1-Beratung durch die Zeit vor dem Praxisstart bis zu zwei Jahre in die Gründungsphase hinein. Die Beratungen finden online statt und richten sich individuell nach den Bedürfnissen und Vorkenntnissen der Mitglieder.
Neben einem Willkommensgespräch nach der Zulassung bietet das Team Service & Beratung drei neue vertiefende Beratungsmodule an:
Digital-Beratung TI & IT: (idealerweise vor Praxis-Start)
- Überblick technischer Komponenten, Pflichtanwendungen und deren Umsetzung
- Klärung individueller Fragen
Abrechnungs- und Honorar-Beratung: (ca. 9 Monate nach Zulassung)
- Erläutern des praxisindividuellen Honorarfestsetzungsbescheides im Zusammenhang mit der Honorarsystematik der KV Berlin
- Klärung individueller Fragen
Check-Up-Beratung: (1 bis 1,5 Jahre nach Zulassung)
- Status-Check und Austausch, nach dem Sie nunmehr erste Erfahrungen in der Selbständigkeit gesammelt haben
- Inhalte nach individuellem Bedarf (Abstimmung im Vorfeld)
Um Ihren Beratungstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich gerne an unser Team Service & Beratung:
030 / 31003-999 (Telefonsprechzeiten: Mo - Fr 10 bis 13 Uhr)
oder über das Kontaktformular
Neue Qualitätszirkel veröffentlicht
Die KV Berlin hat neun neue Qualitätszirkel für die Fachgruppen Allgemeinmedizin, Lungen- und Bronchialheilkunde, Innere Medizin, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutie sowie Orthopädie anerkannt und in die Angebotsliste auf der KV-Website aufgenommen. Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die an einem Qualitätszirkel teilnehmen möchten, können sich direkt bei der Moderatorin oder dem Moderator des jeweiligen Qualitätszirkels anmelden. Die Kontaktinformationen sind beim entsprechenden Angebot hinterlegt.
Sie möchten selbst einen Qualitätszirkel anbieten oder eine Moderatorenausbildung absolvieren? Auf der KV-Website finden Sie dazu ausführliche Informationen unter anderem zur Antragsstellung und zu den Förderbedingungen.
Weitere Meldungen
Weiterhin keine Reduktion der TI-Pauschale wegen fehlender ePA
Aufgrund anhaltender Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleiben Sanktionen für Praxen weiterhin ausgesetzt.
Für die Praxis
Urteil gegen TeleClinic: Gericht untersagt zentrale Geschäftspraktiken
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat vor Gericht einen Teilerfolg im Prozess gegen den Telemedizinanbieter TeleClinic erzielt. So informierte die KVB in einer Presseinformation über ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts München (29.04.2025; Az.: S 56 KA 325/22). Das Gericht hat wesentliche Geschäftspraktiken der TeleClinic GmbH, einem Anbieter für Online-Sprechstunden, als rechtswidrig eingestuft – insbesondere im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Konkret untersagte das Gericht unter anderem, dass TeleClinic:
- Ärzt:innen eigene Patientenakten zur Verfügung stellt,
- die verpflichtende Registrierung von Patient:innen verlangt,
- die freie Arztwahl einschränkt oder Ärzt:innen nicht auswählbar macht,
- Daten aus der Symptomschilderung ohne ausdrückliche Zustimmung bereits vorab weitergibt,
- medizinische Vorprüfungen von Online-Fragebögen anbietet,
- Nutzungsentgelte ausschließlich für abgerechnete vertragsärztliche Leistungen erhebt,
- Abrechnungsziffern der Ärzt:innen speichert.
Auch die Nutzungsbedingungen wurden beanstandet: Ärzt:innen dürfen Patient:innen nicht willkürlich ablehnen, Versicherte dürfen nicht grundlos von der Plattform ausgeschlossen werden und es darf keine Nutzungsgebühr von Versicherten verlangt werden. Zudem wurden einzelne Werbeaussagen als rechtswidrig bewertet.
Hinweis: Das Urteil macht deutlich, dass Rechtskonformität für die digitale Gesundheitsversorgung unerlässlich ist. Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin empfiehlt, bei der Nutzung von Videodienstanbietern besonders auf die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben zu achten.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Das müssen Sie für Ihre Praxis beachten!
Zum 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das BFSG setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit um und hat das Ziel Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und digitalen Leben zu ermöglichen. Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben können zu Sanktionen führen. Das BFSG richtet sich insbesondere an Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher:innen anbieten. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind vom BFSG ausgenommen.
Zur Barrierefreiheit gehört auch die digitale Barrierefreiheit – Websites fallen in den Anwendungsbereich des BFSG, wenn über sie entsprechende Dienstleistungen für Verbraucher:innen angeboten werden. In den Leitlinien zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird in diesem Zusammenhang exemplarisch auch die Online-Buchung von Terminen genannt. Auf eine reine Präsentationswebseite sollte dies hingegen laut Bundesfachstelle Barrierefreiheit nicht zutreffen.
Ist Ihre Praxis vom BFSG betroffen?
Das BFSG greift für Praxen, die 10 oder mehr Mitarbeitende beschäftigen, oder mehr als 2 Mio. Jahresumsatz haben und digitale Dienstleistungen (wie z. B. verbindliche Terminbuchungen) über eine Website oder App anbieten. Sollte Ihre Praxiswebsite vom BFSG betroffen sein, wenden Sie sich direkt an Ihren Website-Betreiber bzw. an Ihren Dienstleister, der Sie bei der Pflege Ihrer Praxis-Website technisch unterstützt.
Ausführliche FAQ zum BFSG finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Für Kleinstunternehmen bietet die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zudem eine kostenlose Beratung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz an.
Für Kinder- und Jugendärzt:innen: Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen hat ein Informationsschreiben herausgegeben und gibt darin Hinweise zur Nutzung von Kinderärzte-im-Netz und der App „Meine pädiatrische Praxis“.
Hinweis: dieser Beitrag dient zu Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Ärzt:innen können Einschätzung zu neuen Therapie- bzw. Diagnostikverfahren abgeben
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zwei Beratungsverfahren zur Nutzenbewertung bei der folgenden Therapie bzw. Diagnostik eingeleitet:
- Methode lokal-hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußulkus
(siehe Beschluss vom 26. Juni 2025) - Methode Fundusfotografie zur Diagnostik einer diabetischen Retinopathie
(siehe Beschluss vom 17.07.2025)
In diesen Beratungsverfahren entscheidet der G-BA, ob die Therapie bei betroffenen Patient:innen einen Nutzen aufweist und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden darf.
Ärzt:innen haben die Möglichkeit, sich an dem Beratungsverfahren zu beteiligen und durch die Beantwortung eines Fragebogens eine erste Einschätzung zum angekündigten Beratungsgegenstand abzugeben.
Details zur Methode lokal-hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußulkus
Fußulcera sind eine häufige Komplikation bei Diabetes mellitus. Diese chronischen Wunden sind schlecht heilend und können im ungünstigsten Fall zur Amputation führen. Um die Heilung zu unterstützen, sind neben der Wundpflege verschiedene Methoden zur Behandlung in der vertragsärztlichen Versorgung verfügbar.
Bei der lokal-hyperbare Sauerstofftherapie wird Sauerstoff unter Überdruckbedingungen appliziert, im Unterschied zur hyperbaren Sauerstofftherapie mittels Druckkammer jedoch lokal in einem System, das nur die betroffene Extremität umschließt. Dadurch ist die Anwendung in der Häuslichkeit möglich.
Bis zum 11. August 2025 können die Einschätzungen per E-Mail (mb@g-ba.de) direkt an den G-BA gesandt werden. Den Fragebogen sowie weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA.
Details zur Methode Fundusfotografie zur Diagnostik einer diabetischen Retinopathie
Die diabetische Retinopathie ist eine Augenerkrankung, die als Folge von Diabetes mellitus auftreten und zu Schädigungen der Netzhaut (Retina) führen kann. Hierbei führt ein dauerhaft erhöhter Blutzucker zu einer Reihe von Folgeschäden an den feinen Blutgefäßen der Netzhaut. Einhergehende Symptome, insbesondere in fortgeschrittenen Stadien einer diabetischen Retinopathie, reichen von verschwommenem Sehen über Sehstörungen bis hin zum Sehverlust.
Bei der Fundusfotografie handelt es sich um eine nicht-invasive Methode zur Bildgebung des Augenhintergrunds, insbesondere der Netzhaut und ihrer Gefäße, welche fotografisch dokumentiert werden können. Die Fundusfotografie bietet Einsatzmöglichkeiten sowohl zur Diagnose als auch Verlaufsbeurteilung einer diabetischen Retinopathie. Neben Fundusfotografieverfahren, die unter Einsatz einer medikamentösen Pupillenerweiterung (Mydriasis) verwendet werden, existieren auch Varianten ohne Durchführung einer Mydriasis sowie Varianten, die gegebenenfalls algorithmische Entscheidungssysteme einsetzen.
Bis zum 22. August 2025 können die Einschätzungen per E-Mail (mb@g-ba.de) direkt an den G-BA gesandt werden. Den Fragebogen sowie weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite des G-BA.
Unterstützung bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie: KBV-PraxisWissen IT-Sicherheit
Bereits seit 2021 unterstützt die IT-Sicherheitsrichtlinie Praxisteams dabei, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Richtlinie beschreibt eine Basis-Infrastruktur für den Schutz der Praxis-IT – je nach Praxisgröße und Ausstattung. Die Richtlinie wurde aufgrund gesetzlicher Vorgaben erstellt und 2025 aktualisiert. Die aktualisierte IT-Sicherheitsrichtlinie sieht die Umsetzung neuer Anforderungen bis spätestens Oktober 2025 vor – diese betreffen vor allem die regelmäßige Sensibilisierung des gesamten Praxispersonals für Informationssicherheit.
Das bedeutet konkret:
- Alle Mitarbeitenden regelmäßig zur IT-Sicherheit schulen und fortbilden
- Umgang mit Spam-E-Mails regeln
- Einarbeitung neuer Mitarbeitenden in die Praxis-IT
- Zugangsdaten bei Austritt ändern oder löschen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt auf einer Themenseite detaillierte Informationen, Umsetzungshinweise und Musterdokumente bereit, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Zudem bietet die KBV eine aktualisierte Ausgabe 2025 des Servicehefts PraxisWissen zum Thema IT-Sicherheit an, das Sie bei der Umsetzung der Richtlinie unterstützt und aus der Sie Anforderungen und Schutzmaßnahmen sowie Tipps und Beispiele für die Praxis entnehmen können.
Meinungsforschungsinstitut fragt Steuerungsbereitschaft in der Bevölkerung ab
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlichte kürzlich die Ergebnisse einer aktuellen Befragung durch das Meinungsforschungsinstitut Civey. 5.000 Menschen wurden im Zeitraum vom 2. bis 16. Juli 2025 gefragt: „Wie bewerten Sie den Vorschlag, dass es für gesetzlich Versicherte eine feste Ärztin/Arzt geben soll, der Behandlungen stärker koordiniert – z. B. durch Terminvermittlung oder Überweisungen?“
Das Ergebnis: 54 Prozent der Befragten bewerten den Vorschlag positiv, 36 Prozent negativ und 10 Prozent geben an, es noch nicht zu wissen. Mehr Männer (60 Prozent) als Frauen (47 Prozent) bewerten eine Steuerung positiv.
Die meisten Zweifel herrschen in den drei Stadtstaaten – somit auch in Berlin. Fast die Hälfte (44,7 Prozent) der Berliner:innen bewerten die Steuerung durch eine feste Ärztin/ einen festen Arzt als negativ.
Die KV Berlin fordert seit Längerem die Einführung einer intelligenten und verbindlichen Versorgungssteuerung im ambulanten Bereich, um die Versorgung in der Hauptstadt zukunftssicher zu gestalten. Die Nummer 116117 ist dabei ein wesentliches Instrument zur Unterstützung. Eine einseitige Ausrichtung auf die hausärztliche Versorgung als alleinige Steuerungsinstanz birgt allerdings die Gefahr massiver Engpässe. Die KV Berlin wird sich aktiv einbringen, um die Versorgung für Patient:innen bestmöglich zu gewährleisten und unsere Ärzt:innen vor Mehraufwand zu schützen.
Online-Fortbildung „Krisenmanagement im Gesundheitswesen“
Das kostenlose, zweiteilige Online-Basisseminar „Krisenmanagement im Gesundheitswesen“ findet am 12. und 14. August jeweils 16:00 bis ca. 19:30 Uhr statt und vermittelt Grundlagen für das Managen von Krisen im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz. Interessierte Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Praxismitarbeitende sind herzlich eingeladen, teilzunehmen. Die Anmeldung ist noch bis zum 11. August möglich. Ausgerichtet wird das Seminar gemeinsam von der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und der Charité – Universitätsmedizin Berlin.
Inhalte des Seminars:
Einrichtungen des Gesundheitswesens, aber auch das Gesundheitswesen im Ganzen sind in der heutigen Zeit keinesfalls vor Krisenereignissen geschützt. Um auch in solchen Lagen handlungsfähig zu bleiben, gilt es, vorbereitet zu sein. Neben dem Krisenmanagement der einzelnen Einrichtungen braucht es dazu ein koordiniertes Management aller relevanten Akteure. Hier setzt das Seminar „Krisenmanagement im Gesundheitswesen“ an: Es lädt interessierte und beauftragte Personen aus allen relevanten Einrichtungen ein – von der Hausarztpraxis bis zur Apotheke, vom ambulanten Pflegedienst bis zur Universitätsklinik, von der Hebammenpraxis bis zum Bestattungsunternehmen – um gemeinsam aus und für Krisen zu lernen.
Das Basisseminar über zwei Nachmittage ist offen für alle, die für das Krisenmanagement in den jeweiligen Bereichen verantwortlich oder damit befasst sind. Es klärt über die aktuellen Rahmenbedingungen des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes auf, weist in das Konzept der Gesundheitlichen Krisenkoordination (GeKKo) ein und unterstützt die Vernetzung der teilnehmenden Akteure.
Veranstaltungsdetails auf einen Blick:
- Teil I: Dienstag, 12. August, Teil II: Donnerstag, 14. August, jeweils 16:00 Uhr - 19:30 Uhr
- Programm
- kostenfreie Teilnahme
- 8 CME-Punkte (4 Punkte pro Modul)
- Anmeldeschluss: 11.08.2025
- Weitere Informationen
Die ECG Berlin Lichtenberg bittet um Sachspenden für den diakonischen medizinischen Versorgungsbereich
Die Evangelische Christus-Gemeinde Berlin Lichtenberg (ECG Berlin Lichtenberg e. V.) ist eine gemeinnützige christliche Gemeinde im Osten Berlins, die sich regelmäßig für Menschen in Not – darunter Senioren, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete und sozial Benachteiligte – engagiert. Im Rahmen des diakonischen Dienstes möchte die ECG in ihren Gemeinderäumen einen medizinischen Versorgungsbereich einrichten, um bei Gottesdiensten und Veranstaltungen sowie im Alltag niedrigschwellige Hilfe leisten zu können, beispielsweise beim Blutdruckmessen, Verteilen von Medikamenten nach ärztlicher Verordnung oder bei akuten Beschwerden.
Die ECG bittet für dieses Vorhaben um Unterstützung in Form von Sachspenden. Benötigt werden:
- 2–4 stabile Stühle, geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- 1 kleiner medizinischer Tisch für Basismaßnahmen (Blutdruckmessung, Medikamenteneinnahme)
- 1 abschließbaren Medikamentenschrank, zur sicheren Aufbewahrung von Materialien
- ggf. weitere gebrauchte medizinische Ausstattungen, die in Praxen nicht mehr verwendet werden
Eine offizielle Spendenquittung kann von der ECG ausgestellt werden. Die Abholung der Gegenstände wird von der Gemeinde organisiert.
Kontakt: lichtenberg@ecg-berlin.de
Weitere Meldungen
Labor: Detailänderungen im EBM zum 1. Juli
Die EBM-Änderungen betreffen die Anpassung der Bezeichnung dermato-pathologische Zusatzweiterbildung sowie eine Ergänzung bei den Kostenpauschalen der In-Vitro-Diagnostik.
Annahme seit Juli für Praxen Pflicht
Fehlt die eGK beim Praxisbesuch oder ist defekt, kann per App eine Ersatzbescheinigung bei der Krankenkasse angefordert werden. Praxen müssen den Nachweis seit 1. Juli elektronisch annehmen.
Mehr Videosprechstunden jetzt auch für unbekannte Patient:innen möglich
Die Begrenzungsregelung für Videosprechstunden wurde angepasst. Rückwirkend ab 1. April gilt eine einheitliche Obergrenze für bekannte und unbekannte Patient:innen, die per Video behandelt werden.