Für die Praxis
Elektronische Patientenakte: Ab 29. April eingeführt, verpflichtend ab 1. Oktober
Die Hersteller der Praxisverwaltungssysteme (PVS) rollen ihre ePA-Module ab Dienstag, 29. April, nach und nach aus. Einige Praxen können die ePA sofort nutzen. In anderen Fällen muss das Modul noch installiert, freigeschaltet oder erst bereitgestellt werden. Bei Fragen sollen sich die Praxen an ihren PVS-Hersteller oder IT-Dienstleister wenden. Die Nutzung der ePA ist vorerst freiwillig, verpflichtend wird sie ab 1. Oktober. Laut dem Bundesgesundheitsministerium drohen Ärzt:innen dieses Jahr keine Sanktionen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt den Praxen ein Starterpaket mit umfassenden Informationsmaterialien bereit.
Weitere Meldungen
Einführung ab 29. April, verpflichtend ab 1. Oktober
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die ePA ab dem Zeitpunkt freiwillig nutzen – einzige Voraussetzung: Sie müssen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben.
Zusatzpauschale für „elona therapy Depression“
Für die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „elona therapy Depression“ wurde zum 1. April eine Zusatzpauschale in den EBM aufgenommen.
Kostenpauschalen bei Vakuumversiegelungstherapie erhöht
Zum 1. April wurden zwei Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Vakuumversiegelungstherapie angepasst.
Anpassungen bei der Schmerztherapie
Zum 1. April 2025 wird hinsichtlich der Arzt-Patienten-Kontaktzeit die entsprechende Gebührenordnungsposition (GOP) bei der Schmerztherapie angepasst.
Zweitmeinungsverfahren bei Eingriffen an der Wirbelsäule und beim Prostatakarzinom
Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat Anpassungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum Zweitmeinungsverfahren beschlossen.
Aus der KV Berlin
Neue QS-Seite veröffentlicht: Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Auf der Website der KV Berlin wurde eine neue QS-Themenseite zur besonderen Versorgungsform Ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher veröffentlicht. Das Versorgungsprogramm für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche startete zum 1. April 2025. Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Versorgungsprogramm für Kinder und Jugendliche beschlossen und in der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL) geregelt.
Die Komplexversorgung ist ein ambulantes Behandlungsprogramm bei insbesondere schweren psychischen Erkrankungen. Ein komplexer Behandlungsbedarf liegt vor, wenn der Einsatz von mindestens zwei Behandlungsmaßnahmen durch unterschiedliche Disziplinen nötig ist, um die Erkrankung der Patientin bzw. des Patienten zu heilen, zu lindern oder eine Verschlimmerung abzuwenden. Die Versorgung der Patient:innen erfolgt durch ein zentrales Team. Dieses kann für jede Patientin und jeden Patienten anders zusammengesetzt sein. Ein vertraglicher Zusammenschluss ist nicht erforderlich. Ärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen dürfen die Leistungen erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde.
Eine Übersicht der genehmigungspflichtigen Leistungen, der teilnahmeberechtigen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, der fachlichen Anforderungen und der organisatorischen Voraussetzungen sowie die Teilnahmeerklärung zur Genehmigung der Leistung finden Sie ab sofort auf der KV-Website.
Seminar „Die Praxisabgabe“: Jetzt noch einen Platz sichern!
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die ihre Praxis abgeben möchten, sollten rechtzeitig mit der Planung beginnen. Um beim Abgabeprozess zu unterstützen, bietet die KV Berlin das Seminar „Die Praxisabgabe: Eine Strategieempfehlung“ an. Für den nächsten Seminar-Termin am 14. Mai sind noch Plätze frei.
Termin im Überblick:
- Datum: 14.05.2025
- Uhrzeit: 15:00 – 19:30 Uhr
- Ort: KV Berlin
Themenschwerpunkte des Seminars:
- Möglichkeiten der Übergabe Ihrer Praxis an Praxis-Nachfolger
- Kooperationen: langfristige Existenzsicherung, Mittel der Abgabeplanung, Chancen / Risiken
- Sozialrechtliche Aspekte der Praxisabgabe bzw. -übernahme
- Ausschreibung der Praxis durch die KV Berlin
- Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss
- Verfahrensdauer
- Das Praxis-Exposé
- Rechtssichere Vertragsgestaltung, bspw. Miet- und Arbeitsrecht
- Die Praxisbörse der KV Berlin
Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.
Umfrage für angestellte Ärzt:innen & angestellte Psychotherapeut:innen – verlängert bis Ende Mai
Der Beratende Fachausschuss „Angestellte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen“ hat aufgrund der wachsenden Anzahl angestellt arbeitender Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einen Fragebogen erarbeitet, um diese in der Versorgungsstruktur genauer kennenzulernen. Die Umfrage wurde verlängert – noch bis zum 31. Mai können Sie teilnehmen.
Umfang: Die Beantwortung des Fragebogens wird etwa 10 bis 15 Minuten in Anspruch nehmen.
Teilnahmeschluss (verlängert): 31. Mai 2025
Vielen Dank für die Teilnahme und Ihre Zeit. Ihre Meinung ist wichtig, damit der Beratende Fachausschuss durch die Erkenntnisse aus der Umfrage Ihre Interessen gegenüber der KV Berlin zukünftig noch besser vertreten kann.
Weitere Meldungen
2. Nachtrag zum Kooperationsvertrag geschlossen
Die Vertragsparteien des Kooperationsvertrages haben sich zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Anlage C der Beitrittserklärung der KV Berlin verständigt.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Die ePA bietet Chancen, aber auch die Verantwortung, diese sensibel und respektvoll zu nutzen
Statement zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA)