7. Änderungsvereinbarung vom 20.05.2025 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.06.2025
Bei den Zielerkrankungen wurde u. a. die Früherkennung eines Vitamin-B12-Mangels ergänzt. Ziel ist es, Diagnosen möglichst frühzeitig zu ermöglichen und irreversible Schädigungen zu vermeiden.
KV Berlin und Techniker Krankenkasse haben den Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie angepasst. Die Neufassung der Vertragsbestandteile finden Sie auf der Website.
7. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, gültig ab 15.04.2025
Laut gematik können Praxen den elektronischen Versicherungsnachweis derzeit nicht bei den Krankenkassen anfordern. Die Prüfung zur Wiederaufnahme des Verfahrens läuft.
Ohne Telematikinfrastruktur ist der Zugriff auf das Online-Portal nach Abschaltung des KV-FlexNet im zweiten Quartal 2023 nur noch über KV-SafeNet oder KV SafeNet FLEX Connect möglich.
Hinweis: Bei KV-SafeNet und KV-SafeNet FLEX Connect handelt es sich um kostenpflichtige Angebote von…
In begrenztem Umfang darf die Fallzahl bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (auch: Weiterbildungsassistent:in, kurz WBA) steigen.
Ja. Regelung nach Rechtsprechung: bis zu 25 Prozent Fallzahlsteigerung im Vergleich zu Quartalen ohne Ärzt:innen in Weiterbildung.
Gemäß § 32 SGB X wird…
Nein.
Sofern Sie wegen Erkrankung, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen die Praxis schließen müssen, denken Sie bitte auch immer daran, für Ihre Patient:innen gut ersichtlich eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen. (§32 Ärzte-ZV)
Weitergehende Informationen zur Vertretung finden…
Die Anmeldung für das Long-COVID-Netzwerk erfolgt mittels Ihres üblichen Passwortes im geschützten Mitgliederbereich der Website. Zusätzlich zu dieser bilateralen Austauschmöglichkeit werden regelmäßig Online-Netzwerktreffen organisiert. Bei den Treffen werden Fälle vorgestellt und diskutiert. Mehr…
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
Hybrid-DRG Abrechnungsordnung der KV Berlin zum Vertrag über die Abrechnung von Leistungen der Hybrid-DRG gemäß § 115 f SGB V mit der KV Berlin, gültig ab 05.05.2025
Mädchensprechstunde M1: Rundschreiben vom 30.04.2025, Beitritt der BKK24 und der Novitas BKK zum 01.07.2025, Austausch der Anlagen 1 und 3 (ab 01.07.2025)