Bislang wurden Mitglieder, welche die digitalen Angebote – im Speziellen den eHFB – nicht nutzen, nicht zusätzlich belastet. Ab dem 01.01.2026 gilt jedoch:
Damit verfolgen wir unter anderem zwei Ziele:
- Fairness: Alle Mitglieder leisten einen Beitrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur.
- Anreiz zur Digitalisierung: Wer sich für den eHFB anmeldet, spart nicht nur Zeit und Aufwand, sondern vermeidet auch den Malus.
Hinweise zur Malus-Regelung
Eine Anmeldung zum eHFB und damit zur elektronischen Bekanntgabe ist für die Malus-Regelung zum Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) 3/2025 noch bis zum 30.11.2025 möglich.
Ab dem Abrechnungsquartal 4/2025 gilt: Der Stichtag für die Entscheidung „Ja oder Nein“ zur Teilnahme ist der Zeitraum der Abrechnungsabgabe.
Haben Sie sich bis dahin nicht für die elektronische Bekanntgabe angemeldet, wird automatisch eine Gebühr (Malus) erhoben und mit dem entsprechenden HFB ausgewiesen.
Wichtig: Es ist lediglich eine einmalige Einwilligung für die elektronische Bekanntgabe notwendig.