Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 19, 24.09.2025

Aus der KV Berlin

Meldebedarfe Q4/2025: Bitte melden Sie Ihre Termine!

Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 4. Quartal 2025 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen.

Der Patientenservice 116117 der KV Berlin bittet außerdem darum, dringende Termine (dringende Überweisung) bereitzustellen. Derzeit melden einige Fachärzt:innen primär oder ausschließlich Akuttermine. Der tatsächliche Bedarf von Patientenseite für die klassischen TSS-Termine wird dadurch nicht abgedeckt. Des Weiteren möchten wir die Praxen bitten, die eingestellten Termine für die Buchung freizuschalten, damit diese buchbar sind und zur Erfüllung der Meldebedarfe herangezogen werden können. 

Praxishonorarbericht: Behalten Sie Ihre Honorarentwicklung im Blick

Die KV Berlin bietet Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen, die sich für den elektronischen Honorarfestsetzungsbescheid (eHFB) angemeldet haben, mit dem Praxishonorarbericht (PHB) zusätzlich eine individuelle grafische Übersicht der Honorarentwicklung ihrer Praxis an:

  • Schnelle Übersicht: Alle wichtigen Abrechnungsdaten kompakt aufbereitet.
  • Bessere Planung: Vergleich mit früheren Quartalen zur Steuerung der Praxis.
  • Erkennen von Abweichungen: Analyse von Veränderungen und Honorarentwicklungen.
  • Kein Mehraufwand: Automatische Bereitstellung ohne zusätzliche Anträge.

Melden Sie sich jetzt für den Praxishonorarbericht an und Sie erhalten mit dem nächsten eHFB eine individuelle Übersicht der Honorarentwicklung ihrer Praxis!

So erhalten Sie den Praxishonorarbericht

  • Melden Sie sich im Online-Portal für den eHFB an (Online-Portal Startseite > Abrechnung > eHFB)
  • Um zusätzlich den PHB zu erhalten, müssen Sie ein weiteres Häkchen in der Anmeldemaske setzen.
  • Bitte beachten Sie: Die Anmeldung kann nur mit der LANR eines zugelassenen Arztes oder mit der Chef-PIN erfolgen!

Neugierig geworden? 

Werfen Sie einen Blick in unseren Beispielbericht. Mehr Informationen zum eHFB und PHB finden Sie auch auf unserer Themenseite

Die Interpretation des Praxishonorarberichts liegt bei den Praxen selbst – die KV Berlin nimmt keine Bewertung der Daten vor und gibt keine Empfehlungen zur Abrechnungsoptimierung.

Human- und Tumorgenetik: Neues Kodiersystem bringt Änderungen bei der Abrechnung für das 3. Quartal 2025

Für die Kodierung von human-tumorgenetischen Leistungen wurde ab dem 01.07.2025 ein neues Kodierungssystem eingeführt. Eine Kodierung mit OMIM®-Kodes (Online Mendelian Inheritance in Man) ist ab dem Abrechnungsquartal 03/2025 nicht mehr möglich.

Ab dem 3. Quartal 2025 dürfen Humangenetiker:innen und Patholog:innen nur noch Gensymbole des Human Gene Nomenclature Committee (HGNC) zur Kodierung verwenden.

Die Umstellung betrifft 15 Gebührenordnungspositionen (GOP) aus den EBM-Abschnitten:

  • 11.3 (Diagnostische GOP),
  • 11.4 (In-vitro-Diagnostik konstitutioneller genetischer Veränderungen) und
  • 19.4 (In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen). 

Für diese Leistungen ist es erforderlich, Kodierungen als zusätzliche Begründung anzugeben. Bislang erfolgte dies mit OMIM®-Kodes.

Neu wird auch bei der GOP 11233 (Ausführliche humangenetische Beurteilung) die Art der Erkrankung in der Feldkennung 5079 angegeben. Weitere Angaben sind bei der GOP nicht mehr erforderlich.

Für human- und tumorgenetische Untersuchungen, die im 2. Quartal 2025 oder früher durchgeführt wurden, jedoch erst ab dem Abrechnungsquartal 03/2025 abgerechnet werden, ist ausschließlich die neue HGNC-Kodierung zu verwenden.
Abrechnungen, die versehentlich OMIM®-Kodes in der Abrechnung für das 3. Quartal 2025 enthalten, können durch die KV Berlin nicht angenommen werden. In diesen Fällen müsste eine korrigierte Abrechnung eingereicht werden.

Aus der Vertreterversammlung

Wichtiger Hinweis in eigener Sache: Nächste Sitzung der Vertreterversammlung in der KBV

Jetzt noch schnell anmelden: Morgen, 25. September, findet um 19:00 Uhr die 16. Sitzung der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin statt. Bitte beachten Sie: Ab diesem Termin und im Jahr 2026 finden die Sitzungen der VV der KV Berlin ausschließlich in den Konferenzräumen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am Herbert-Lewin-Platz 2 in 10623 Berlin statt.

Tagesordnungspunkte sind dieses Mal unter anderem der Bericht des KV-Vorstands, der Jahresabschluss 2023 und inhaltliche Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab. Die Einladung und Tagesordnung zur VV-Sitzung ist auf der KV-Website hinterlegt. Wer noch dabei sein möchte, meldet sich bitte beim VV-Büro unter an.

Die Termine für die VV-Sitzungen 2026 sind ebenso schon auf der Internetseite der KV Berlin veröffentlicht.

Aus der Gesundheitspolitik

Finanzierungsverhandlungen: KV Berlin kritisiert Ergebnis

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben in den jährlichen Finanzierungsverhandlungen für die Honorare in der ambulanten Versorgung eine Erhöhung des Orientierungswertes (OW) um 2,8 Prozent beschlossen. Laut KBV ist die erzielte Einigung ein Kompromiss mit einem klaren Signal an die Politik: Die gemeinsame Selbstverwaltung sei auch unter herausfordernden Rahmenbedingungen voll handlungsfähig.

2,8 Prozent sind zu wenig

Die KV Berlin zeigte sich hingegen enttäuscht. Gerade in Berlin seien die Rahmenbedingungen andere als im Bundesdurchschnitt, teilte sie in einer Pressemitteilung mit. Als Beispiel nannte der KV-Vorstand die weit über dem Bundesdurchschnitt liegenden Gewerbemieten sowie die steigenden Gehälter des Praxispersonals. 2,8 Prozent deckten diese Kosten nicht ab.

Die Anpassungen im Detail

  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2026 um 2,8 Prozent.
  • Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2026 bei 12,7404 Cent.
  • Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden seit der Festlegung für den Orientierungswert 2025 regelhaft auf Basis der aktuellen Abschlüsse in den Honorarabschlüssen berücksichtigt, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zeitnah zu entlasten.

 

KBV und KVen zur geplanten Apothekenreform: Medikamente sind keine Bonbons

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) kritisieren die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur geplanten Apothekenreform in einer gemeinsamen Pressemitteilung scharf: „Der Vorschlag, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Verordnung durch Ärzt:innen von Apotheken abgeben zu lassen, stellt gleich in mehrfacher Hinsicht einen gefährlichen Irrweg dar“, sagen die Vorstände. Ärzt:innen würden so diese Patient:innen nie zu Gesicht bekommen – Leib und Leben der Menschen dadurch gefährdet. 

KV Berlin: Patientensicherheit vor Symbolpolitik

Die KV Berlin nimmt in einer eigenen Pressemitteilung ebenfalls zur Apothekenreform Stellung und kritisiert die aktuellen Vorschläge zur Ausweitung der medizinischen Tätigkeiten auf Apotheken als nicht zielführend. Aus Sicht der KV Berlin tragen die geplanten Maßnahmen weder zu einer langfristigen Verbesserung der Patientenversorgung noch zu einer spürbaren Entlastung der Arztpraxen bei – im Gegenteil.

70 Jahre Selbstverwaltung: KBV und KZBV feiern Jubiläum

Seit 70 Jahren bringen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als Partner der Selbstverwaltung ihre Expertise und Erfahrung in die Versorgung ein und gestalten ein Gesundheitssystem, das unabhängig und patientennah ist und allen Menschen Zugang zu einer hochwertigen (zahn-)medizinischen Versorgung bietet. Die Selbstverwaltung ist damit auch Ausdruck von Gemeinwohlorientierung und Schutz gegen staatliche Überzentralisierung.

Die Vorsitzenden der KBV, Dr. Andreas Gassen, sowie der KZBV, Martin Hendges, appellieren in einer Pressemitteilung an die Politik, gemeinsam weiterhin Verantwortung zu übernehmen, die Strukturen nachhaltig zu stärken und der Selbstverwaltung somit die notwendige Freiheit für ein gerechtes, menschliches und demokratisch stabiles Gesundheitswesen zu geben – jede Schwächung der Selbstverwaltung ginge am Ende immer zulasten der Versorgung.

Anlässlich des 70-jährigen Bestehens veröffentlichten die KBV und die KZBV zudem ein Positionspapier sowie eine Themenseite
 

Vertreterversammlung der KBV: Das waren die Themen

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz angekündigte „Herbst der Reformen“ war ein zentrales Thema bei der Vertreterversammlung (VV) der KBV am 12. September 2025. In diesem Zusammenhang forderten die Vertreter:innen die Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung zu verbessern und das System zukunftssicher zu machen.  

In seinem Bericht bezeichnete der KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen das Sozialversicherungssystem als eine der größten Baustellen der laufenden Legislaturperiode. Er verwies dahingehend auf die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben der GKV, die immer mehr auseinandergeht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht er als Krisenmanagerin.

Außerdem äußerte er sich zu den teilweise abgeschlossenen Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zu der im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz vorgesehenen Vorhaltepauschale. Zur Versorgungspauschale habe man Beratungen begonnen. Hingegen mahnte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner in ihrer Rede einen umfassenden Bürokratieabbau an. Dabei könne die Digitalisierung helfen – Voraussetzung sei eine stabile und zuverlässige Telematikinfrastruktur.

Die Reden, Beschlüsse sowie den Mitschnitt der Vertreterversammlung können Sie auf der Website der KBV einsehen. 

Für die Praxis

Für Gynäkolog:innen und hausärztliche Praxen: Umfrage zur Versorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Ärzt:innen und Praxispersonal sind wichtige und vertrauensvolle Ansprechpartner:innen für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt. Dabei gibt es verschiedene Arbeitshilfen/Empfehlungen, die Gynäkolog:innen und Ärzt:innen aus dem hausärztlichen Bereich in der medizinischen Versorgung der Betroffenen unterstützen können. 

Auf Initiative des Runden Tischs Berlin – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt (RTB), der KV Berlin und des Berufsverbands der Frauenärzte/Landesverband Berlin bzw. des Hausärzteverbands Berlin-Brandenburg wurde für die beiden Fachgruppen eine kurze Online-Befragung gestartet, mit der abgefragt wird, ob Praxen diese Arbeitshilfen und Empfehlungen bekannt sind und welche weitere Unterstützung sie bei der Versorgung gewaltbetroffener Patient:innen benötigen. 

Bitte machen Sie mit und nehmen Sie noch bis zum 01.10.2025 an der Befragung teil:

Zur Umfrage für Gynäkolog:innen

Zur Umfrage für die hausärztliche Versorgung

  • Wer kann teilnehmen: Ärzt:innen, MFA, Praxispersonal
  • Dauer: max. fünf Minuten
  • Teilnahmeschluss: 01.10.2025

Die Teilnahme an der Befragung ist anonym. Die Auswertung der Daten erfolgt durch den Runden Tisch Berlin (RTB). Die Ergebnisse werden auf der Website des RTB veröffentlicht. Die KV Berlin wird darüber informieren.

Anstehende Seminare der KV Berlin – Jetzt noch einen Platz sichern!

Die KV Berlin möchte Sie auf die aktuell anstehenden Seminare hinweisen, für welche Sie sich noch einen freien Platz sichern können.

Onlinefortbildung: Grundlagen Praxisbegehung

Die Überprüfung der alltäglichen Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Form einer Praxisbegehung sind zentraler Bestandteil der behördlichen Überwachung. 
Die Onlinefortbildung vermittelt Ihnen sehr praxisnah und kompakt einen Überblick über die Vielzahl bestehender Vorschriften in Arztpraxen. Thematisiert werden darüber hinaus Checklisten als Hilfestellung bei den jeweiligen Begehungen, die den Teilnehmer:innen auch zur Verfügung gestellt werden.

Termin im Überblick

  • Datum: 08.10.2025
  • Uhrzeit: 15:00-19:00 Uhr
  • Ort: Online
  • Fortbildungspunkte: 4

Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.

Onlinefortbildung: Qualitätsmanagement in der Psychotherapeutischen Praxis

Dieser Kurs richtet sich an psychotherapeutische Praxen, die ihr Qualitätsmanagement-System (QM-System) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und ihrer Praxisbesonderheiten aufbauen möchten. Es werden die wichtigen QM-Anforderungen an eine psychotherapeutische Praxis aufgezeigt und besprochen.

Termin im Überblick

  • Datum: 09.10.2025
  • Uhrzeit: 10:00-15:00 Uhr
  • Ort: Online
  • Fortbildungspunkte: 8

Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.

 

Infomaterial für die Praxis zum Grippeschutz

Die KBV stellt auch in diesem Jahr wieder ein umfangreiches Paket an Infomaterialien zur Grippeschutzimpfung für Praxen bereit. 

Plakat und Infokarte
Ein DIN-A3-Plakat für das Wartezimmer und eine Infokarte im DIN-lang-Format werben aufmerksamkeitsstark dafür, sich in der Arztpraxis gegen die saisonale Influenza impfen zu lassen und Ärzt:innen  auf die Impfung anzusprechen. Die Materialien mit dem Claim: „Ich lass mich impfen. Mit Sicherheit: In meiner Arztpraxis“ unterstützen die Praxen bei der Ansprache der Patient:innen und rücken den Aspekt „Sicherheit“ in den Fokus. Auf der Rückseite der Karte wird herausgestellt, warum man sich in einer Arztpraxis impfen lassen sollte und nicht woanders.

Video
Weiterhin steht ein Video zur Grippeschutzimpfung zur Verfügung, das im Praxis-TV eingesetzt werden kann: Das Video kann in verschiedenen Formaten in der KBV-Infothek heruntergeladen werden: www.kbv.de/infothek/videos. (Bitte beachten Sie, dass das Video nicht weiterverkauft und nicht bearbeitet beziehungsweise verändert werden darf.)

Praxisinformation
Für Ärzt:innen gibt es zudem eine aktuelle Praxisinformation mit Hinweisen zur Grippeschutzimpfung.

Alle Infomaterialien finden Sie auch auf der Website der KBV

Weitere Meldungen

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