Ja, die Praxen sind angehalten, die technischen Voraussetzungen für die ePA bis zum 30. Juni 2021 zu erfüllen, da andernfalls eine Honorarkürzung in Höhe von 1 Prozent droht (§341 Abs. 6 SGB V). Sofern bei Ihnen die Kürzung aufgrund der nicht eingeführten elektronischen Patientenakte mit der…
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte „Lifestyle-Arzneimittel"), sind von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und…
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen können die ePA ab dem Zeitpunkt freiwillig nutzen – einzige Voraussetzung: Sie müssen das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben.
3. Änderungsvereinbarung vom 09.10.2023 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab14.09.2023
Die Vertragsparteien des Kooperationsvertrages haben sich zum 01.01.2025 auf eine Anpassung der Anlage C der Beitrittserklärung der KV Berlin verständigt.
Rundschreiben vom 08.04.2025: Reminder zur Abrechnung infolge der 5. Änderungsvereinbarung zum Vertrag gemäß § 73a SGB V a. F. zur Weiterentwicklung der Strukturen zur frühzeitigen Behandlung von Krankheiten (Frühbehandlungsstrukturvertrag) mit der AOK Nordost zum 01.01.2025
Rundschreiben vom 15.04.2024: Disease Management Programm (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 - Verlängerung Überweisungspauschale für HÄ beim Diabetischen Fußsyndrom
3. Nachtrag vom 19.02.2025 Vertrag über die Abrechnung und Vergütung und Leitungen gemäß § 34 des Vertrages zur Dirchführung des strukturierten Behandlunhsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 vom 10.11.2022 in der Fassung vom 11.06.2024, gültig ab 01.01.2025
Anlage 3 – Verzeichnis teilnehmender Ärzte zum Vertrag vom 08.06.2009 zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73 c SGB V zwischen der KV Berlin und den AG Vertragskoordinierung der KBV und SECURVITA BKK, BKK Linde, Daimler BKK,
zum 01.07.2010: BKK…