5. Änderungsvereinbarung vom 04.04.2025 zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen vom 30.01.2018, i.d.F. der 4.…
Anlage B: Teilnahmeerklärung Ärzt*in zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse
Anlage E2: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 2
Anlage E1: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage D1: Teilnahme- und Datenschutzerklärung Versicherte zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage A1: Biomarkertestung - Biosimilarquote zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1
Anlage D1 (Vergütung) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage A1 (Ärztliche Leistungen) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E2 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Anlage E1 (Arzneimittelziele) zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140 a SGB V in der Onkologie zwischen der TK und der KV Berlin in der Fassung der 7. Änderungsvereinbarung, gültig ab 15.04.2025
Laborüberweisungen können digital versendet und empfangen werden. Durch eine digitale Übertragung wird viel Papier eingespart und eine vereinfachte, schnellere Bearbeitung der Aufträge ermöglicht.
Anlage 3 - Teilnahmeerklärung Arzt zum Vertrag vom 20.05.2025 zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms (DMP) nach § 137f SGB V Osteoporose zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen
4. Änderungsvereinbarung vom 19.03.2025 zur Vereinbarung zur Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost 09.01.2018, i.d.F. der 3. Änderungsvereinbarung vom 27.05.2022, mit Wirkung ab dem 01.07.2025
Genehmigungspflichtige Leistung Zervix-Zytologie, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix uterigemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung …