Aus der KV Berlin
Die KV Berlin feierte am 22. August ihr 70-jähriges Jubiläum

Am 20. August 1955 trat das Gesetz über das Kassenarztrecht (GKAR) in Kraft, am 22. August wurde es verkündet – damit war die KV Berlin geboren. Es folgten sieben Jahrzehnte, die geprägt waren von gesellschaftlichem Wandel, politischen Umbrüchen und Umstrukturierungen innerhalb der KV.
Heute ist die KV Berlin ein anerkannter und wichtiger Player in der Gesundheitsversorgung der Hauptstadt, der die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertritt und in die politischen Diskussionen einbringt. „Auch in den kommenden Jahrzehnten werden wir uns mit voller Kraft für unsere Mitglieder einsetzen und die Versorgung in Berlin aktiv mitgestalten.“, so Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. „Dabei werden wir nicht müde, für unsere Mitglieder einzustehen und politische Maßnahmen, wie die Stabilisierung der Finanzgrundlagen der GKV, immer und immer wieder einzufordern“, betont Vorstandsmitglied Günter Scherer.
70 Jahre später stehen wir auch vor neuen Herausforderungen: die elektronische Patientenakte für alle, künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen und neue digitale Prozesse. Was jetzt wichtig ist: dazulernen, verstehen, weitergeben. Das macht die KV Berlin seit 70 Jahren. „Die KV Berlin vertritt nicht nur seit sieben Jahrzehnten die Interessen ihrer Mitglieder, sondern muss sie gerade jetzt fit für neue Herausforderungen machen! So hat sie es immer getan und wird es jetzt noch stärker tun“, so Dr. Christiane Wessel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
Werfen Sie einen Blick auf die bewegte Geschichte der KV Berlin! Auf der KV-Website ist diese in einer Chronik aufbereitet.
Ab 20. Oktober 2025: Kommunikationsdienst KV-Connect wird abgeschaltet
Wie die kv.digital GmbH mitteilte, wird der Kommunikationsdienst KV-Connect am 20. Oktober 2025 abgeschaltet. Ab dem 21. Oktober ist dieser Dienst nicht mehr erreichbar.
Hintergrund ist, dass sich KIM (Kommunikation im Medizinwesen) als Kommunikationsstandard im Gesundheitswesen etabliert hat und damit kein Bedarf mehr für einen separaten Kommunikationsdienst des KV-Systems wie KV-Connect besteht.
Bis spätestens Ende des 3. Quartals 2025 muss die Umstellung auf KIM in den Praxisverwaltungssystemen abgeschlossen sein. Dafür steht die kv.digital im engen Austausch mit den Softwareherstellern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Partnern, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Bitte prüfen: Damit der Versand von unterschiedlichen Anwendungen weiterhin direkt aus der Praxisverwaltungssoftware (PVS) ohne Medienbruch möglich bleibt, ist es unerlässlich, die Anwendung vor der Abschaltung von KV-Connect auf KIM umzustellen. Sollten in Ihrer Praxis Anwendungen noch über KV-Connect laufen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Softwarehersteller in Verbindung, damit die Umstellung auf KIM bis zum Stichtag erfolgt ist.
Diese Anwendungen sind betroffen:
- 116117 Terminservice (Vermittlungscode abrufen, TSS-Abrechnungsinformation)
- 1ClickAbrechnung
- eHKS
- QSPB
- eDokumentation
- eDMP
- Anwendungen der Arzt-zu-Arzt-Kommunikation (z. B. eArztbrief, eNachricht)
Praxen können sich bei Fragen an das Service-Center der KV Berlin wenden.
Für Hausärzt:innen: Informationsveranstaltung zur Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung
Ab dem 4. Quartal 2025 tritt die Entbudgetierung in der hausärztlichen Versorgung in Kraft. Damit verbunden sind wichtige Änderungen in der Abrechnung und Vergütung, die direkte Auswirkungen auf die Praxen haben werden.
Die KV Berlin lädt die betreffenden Praxen daher herzlich zu einer Informationsveranstaltung via Zoom ein, in der die Neuerungen vorgestellt und Ihre Fragen beantwortet werden.
Jetzt vormerken:
- Termin: 24. September 2025, 19:00-20:30 Uhr
- Ort: Zoom
- Die betreffenden Praxen erhalten zeitnah weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung
Bei Fragen können Sie sich zudem jederzeit an das Service-Center der KV Berlin wenden.
Anstehende Seminare der KV Berlin – Jetzt noch einen Platz sichern!
Die KV Berlin möchte Sie auf die aktuell anstehenden Seminare hinweisen, für welche Sie sich noch einen freien Platz sichern können.
Onlinefortbildung: Ausbildung Qualitätsmanagementbeauftragte:r (Arztpraxis)
Ziel der Onlinefortbildung ist es, Sie für die Aufgaben einer/eines Qualitätsmanagementbeauftragten in der Praxis zu qualifizieren. In insgesamt drei Modulen erlernen Sie alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie für eine erfolgreiche Umsetzung des Qualitätsmanagements und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung benötigen. Dazu gehören z.B. die Dokumentenlenkung für alle Verfahren und Arbeitsabläufe sowie die Schulung des Praxisteams. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab und setzt die Teilnahme an allen Terminen voraus. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer:innen das Zertifikat „Qualitätsmanagementbeauftragte:r (Arztpraxis)“.
Termin im Überblick
- Datum: 12.09.2025 | 19.09.2025 | 26.09.2025
- Uhrzeit: jeweils 14-19 Uhr
- Ort: Online
- Fortbildungspunkte: 24
Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.
Onlinefortbildung: Workshop Arbeitsschutz in der Praxis
In dieser Onlinefortbildung lernen Sie, wie Sie sich, Ihr Praxisteam und Ihre Patient:innen wirksam vor Unfällen schützen können. Anhand von Beispielen wird verdeutlicht, wie Sie Gefahrenquellen in der Praxis zuverlässig erkennen und beheben können. Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie Maßnahmen des Arbeitsschutzes in das Qualitätsmanagement integrieren und damit einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zum Sicherheits- und Gesundheitsmanagement etablieren können.
Termin im Überblick
- Datum: 17.09.2025
- Uhrzeit: 10:30-15:30 Uhr
- Ort: Online
- Fortbildungspunkte: 8
Weitere Informationen zum Seminar und die Anmeldung finden Sie hier.
Weitere Meldungen
KV Berlin und mkk einigen sich auf Vertrag
Die KV Berlin und die mkk (ehemals BKK VBU) haben sich auf einen Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens mit Wirkung zum 01.08.2025 geeinigt.
Änderungen zur RLV-/QZV-Zuweisung ab dem 4. Quartal 2025
Hausärzt:innen erhalten ab Q4/2025 keine RLV- oder QZV-Zuweisung mehr. Der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) wurde entsprechend angepasst.
Aus der Gesundheitspolitik
Verhandlungen zum Orientierungswert 2026 vertagt
Die erste Verhandlungsrunde zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Festlegung des Orientierungswertes (OW) 2026 endete am 19. August bereits ergebnislos. Die KBV verlangt eine deutliche Aufstockung der Finanzmittel für die ambulante Versorgung. Sie forderte eine Erhöhung des OW um 5,52 Prozent. Der GKV-Spitzenverband lehnte die Forderung ab und bot stattdessen rund 1,06 Prozent an. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen kritisierte das Angebot der Krankenkassen als unzureichend und verwies unter anderem auf die steigenden Kosten in den Praxen.
Die Verhandlungen von KBV und GKV-Spitzenverband wurden am 26. August im Bewertungsausschuss fortgesetzt. Auch in zweiter Verhandlungsrunde blieben die Honorarverhandlungen ergebnislos. Die Verhandlungspartner wollen die Gespräche in den kommenden Tagen fortsetzen. Mitte September wird dann der Bewertungsausschuss zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen.
Beschlossen wurden am 26.08.2025 die Veränderungsraten der Demografie und Morbidität für 2026. Diese sind neben dem Orientierungswert maßgeblich für die Höhe der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), über die die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Herbst mit den regionalen Krankenkassen verhandeln. Mehr Informationen entnehmen Sie der KBV-PraxisNachricht vom 26.08.2025.
Vorhaltepauschale für Hausärzt:innen ab Januar 2026 neu geregelt
Die aufgrund gesetzlicher Vorgaben neu geregelte Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen wird zum 1. Januar 2026 eingeführt. Mit ihr soll die hausärztliche Grundversorgung stärker gefördert werden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben am 19. August im Bewertungsausschuss die Details beschlossen. Die Vorhaltepauschale gibt es bereits seit 2013 in Form einer Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags. Als Folge des im Januar vom damaligen Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes musste die Vorhaltepauschale neu geregelt werden.
Ab 2026 gilt nun: Die Grundsystematik der Gebührenordnungsposition (GOP) 03040 bleibt in leicht abgesenkter (von 138 auf 128 Punkte) Bewertung bestehen. Zuschläge in unterschiedlicher Höhe gibt es zusätzlich, wenn eine Mindestzahl an Kriterien der hausärztlichen Grundversorgung erfüllt wird (zum Beispiel Haus- und Pflegeheimbesuche oder Schutzimpfungen). Für diabetologische Schwerpunktpraxen, HIV-Schwerpunktpraxen und Substitutionspraxen haben KBV und GKV-Spitzenverband Ausnahmeregelungen vereinbart.
Wie bisher gilt: Die Bewertung der GOP 03040 ist abhängig von der Praxisgröße. Praxen mit mehr als 1.200 Behandlungsfällen je Hausärztin/Hausarzt im Quartal erhalten eine etwas höhere Pauschale, bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Hausärztin/Hausarzt erfolgt ein Abschlag. Neu ist ein Abschlag für Hausarztpraxen, die weniger als zehn Schutzimpfungen im Quartal durchführen. Ihre Vorhaltepauschale wird um 40 Prozent gekürzt, da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört.
Vorhaltepauschale und Zuschlag werden durch die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt. Beide Leistungen werden in voller Höhe gezahlt. Hintergrund ist die Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen des EBM zum 1. Oktober.
Weitere Informationen lesen Sie in der KBV-PraxisNachricht vom 19.08.2025.
Für die Praxis
Ausbildungsinitiative „Von Beruf wichtig“ der BÄK und der KBV geht in die nächste Runde
Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Fachkräftemangels, möchte die Ausbildungsinitiative „Von Beruf wichtig“ von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die wichtige Rolle der MFA für die Praxisabläufe hervorheben, mit Klischees aufräumen und junge Leute dazu motivieren, sich für die Ausbildung als Medizinische:r Fachangestellte:r (MFA) zu entscheiden.
Im Fokus der aktuellen Initiativ-Runde steht ein neuer Video-Clip, der aus verschiedenen Perspektiven das breite Aufgabenspektrum und die wichtige Rolle der MFA für die Abläufe in einer Arztpraxis vorgestellt. Am Schluss des Videos steht der Aufruf „Sei dabei und werde MFA.“ Praxen können den Film auf ihrer Website einbinden und so ebenfalls für den MFA-Beruf werben. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website der KBV.
Umfangreiche Informationen zum MFA-Beruf, zu Ausbildung und Karrieremöglichkeiten sowie Bewerbungstipps finden Interessierte zudem auf der Website der Initiative. Ärzt:innen können von ihrer Praxisseite mit einer Verlinkung auf die Initiative hinweisen. Ausbildende Praxen erhalten auf der Website ebenfalls Hinweise und Anregungen.
Mehr als 21.000 Teilnehmende bei der Aktion „Rauchfrei im Mai“
Nach der erfolgreichen Umsetzung im Vorjahr riefen das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, der Bundesdrogenbeauftragte und die Deutsche Krebshilfe auch in diesem Jahr wieder zur bundesweiten Mitmachaktion „Rauchfrei im Mai“ auf. Mit der Aktion sollten Rauchende motiviert werden, gemeinsam mit anderen rauchfrei zu werden. Wer im Mai tatsächlich rauchfrei war, konnte mit etwas Glück bis zu 1.000 Euro Preisgeld gewinnen.
Die Aktion feierte Erfolge: laut einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), der Stiftung Deutsche Krebshilfe und des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) nahmen mehr als 21.000 Menschen in diesem Jahr bei „Rauchfrei im Mai“ teil.
Unter den erfolgreichen Teilnehmenden wurden insgesamt zehn Geldpreise verlost, der Hauptpreis in Höhe von 1.000 Euro ging nach Köln. Die Gewinner:innen mussten durch einen Cotinin-Test bei der Ärztin/beim Arzt nachweisen, dass sie rauchfrei geblieben waren. Von den insgesamt 21.110 angemeldeten Teilnehmenden meldeten sich bisher 5.573 zurück. Davon waren 60,1 Prozent den gesamten Mai über rauchfrei.
CIRS: das Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin
CIRSmedical.de ist das bundesweite, einrichtungsübergreifende Berichts- und Lernsystem für kritische Ereignisse in der Medizin zur Förderung der Patientensicherheit. Im Jahr 2005 als Initiative der deutschen Ärzteschaft gegründet, hat sich seitdem ein deutschlandweites CIRS-Netzwerk entwickelt, welches sich jetzt in Trägerschaft der Bundesärztekammer (BÄK) befindet. Als eine der Qualitätssicherungsmaßnahmen der BÄK ermöglicht CIRS (Critical Incident Reporting-System) gegenseitiges Lernen aus Fehlern und kritischen Ereignissen. Es richtet sich an alle Mitarbeitenden des Gesundheitswesens.
Um das Netzwerk CIRSmedical.de weiter auszubauen, bietet die BÄK Kooperationen an und unterstützt und betreut bei der Entwicklung und beim Betrieb eines CIRS in verschiedenen Fachgebieten. Sollten Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit der BÄK im Bereich CIRSmedical.de haben oder weitere Informationen wünschen, erreichen Sie das CIRS-Team der BÄK per E-Mail: cirs@baek.de oder telefonisch unter 030 400 456-574.
Für weitere Informationen bietet die BÄK zudem eine Online-Veranstaltung am 23. September 2025 von 14:00 bis 15:00 Uhr an. Anmelden können Sie sich bis zum 15. September 2025 per E-Mail: cirs@baek.de.
Weitere Meldungen
Fraktursonographie des Kinderarms ab Oktober neu im EBM
Die Fraktursonographie bei Kindern mit Verdacht auf Fraktur eines langen Röhrenknochens der oberen Extremitäten wird zum 1. Oktober eine EBM-Leistung.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Im Notfall entscheidet das Glück über die notwendige Versorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin warnt