Ja, die Zuschläge sind sowohl für Gebührenordnungspositionen der KZT 1 als auch der KZT 2 berechnungsfähig – insgesamt aber höchstens zehn Mal im Krankheitsfall, die Bezugspersonen eingeschlossen.
Ja. Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie § 11, Abs. 2 umfasst der Leistungsanspruch auch die Nachholung und Vervollständigung einer Impfung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Nein. Die Untersuchung kann jeweils im dritten auf die Untersuchung folgenden Jahr und nicht erst nach Ablauf von 36 Monaten erneut durchgeführt werden.
Nein. Bei bekannten Patient:innen werden die Daten in das aktuelle Quartal übernommen. Bitte beachten Sie, dass zu den „unbekannten“ Patient:innen auch die Patient:innen zählen, die noch nie oder nur noch nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurden. Die unbekannten…
Beim Drogenscreening handelt es sich um einen Urintest, der nur im Rahmen des Substitutionsprogramms als GKV-Leistung abgerechnet werden kann. Ist ein Screening trotzdem gewünscht, kann dieses von Ihnen als IGeL-Leistung angeboten werden.
Die Akutbehandlung kann frühestens nach sechs Monaten wieder abgerechnet werden. In § 15 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarung ist geregelt, dass eine Akutbehandlung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer Richtlinientherapie grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Ist eine…
Wenn die GOP 35151 abgerechnet wird, erhält man die PFG. Das Ansetzen der GOP 35152 wiederum führt zum Ausschluss der PFG, denn es handelt sich um eine Leistung der speziellen Versorgung, die auf das Kontigent einer sich anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet wird. Die PFG muss in…
Die differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100) ist einmal am Behandlungstag abrechenbar, ansonsten gibt es keine Obergrenze. Jedoch setzt die Abrechnung dieser GOP eine Zeitdauer der Erbringung von mindestens 15 Minuten voraus. Werden neben der GOP 35100…
Die GOP 01770 ist höchstens viermal je Schwangerschaft berechnungsfähig. Im Laufe eines Quartals kann die Ziffer nur von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt abgerechnet werden.
Wenn für Patient:innen bis zum vollendeten 3. Lebensmonat zum Zeitpunkt der Arzt-/Patientenbegegnung noch keine elektronische Gesundheitskarte vorliegt, ist für die Abrechnung das Ersatzverfahren durchzuführen. Dies ist geregelt in § 19 Abs. 1a und § 22 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte. Dazu…
Abrechnungskorrekturen reichen Sie bitte schriftlich und mit Begründung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abgabefrist (im Sinne des § 4b der Abrechnungsordnung) ein, adressiert an die Abteilung Abrechnung.
Seit dem 1. Januar 2022 wird von der KV Berlin bei einem direktem Patientenkontakt ein Hygienezuschlag hinzugesetzt, welcher die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen soll. Dieser Zuschlag wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt, sofern die Behandlung des…
TSVG-Fälle (Terminservice- und Versorgungsgesetz) können u. a. im Rahmen der offenen Sprechstunde oder Hausarztvermittlungsfällen anfallen. Die erbrachten TSVG-Leistungen werden im Abrechnungsquartal extrabudgetär und in voller Höhe zu den Preisen des EBM vergütet.
Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht (sogenannte „Lifestyle-Arzneimittel"), sind von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen. Die vom Verordnungsausschluss betroffenen Fertigarzneimittel und…
Auf dieser Seite können Sie sich das Honorar quartalsweise in Gesamtübersichten auswerten lassen.
Weitere Auswertungen
Honorarbericht der KV Berlin: Fachgruppenübersicht
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Wie entwickelt sich das Honorar der Berliner Vertragsärzt:innen und…