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			Thema: Die elektronische Patientenakte (ePA)
		
		 
		
		
			
	
			
		
		
		
			 Mit der Einführung der ePA erhalten alle gesetzlich krankenversicherte Personen eine elektronische Akte, außer sie widersprechen. Die Themenseite informiert zu Voraussetzungen, zur Finanzierung und zur Nutzung der ePA in den Praxen.
		
		 
	 
 
	
		
	
		
	
		
	
	
		
		
			FAQ: Wo kann ich meinen eHBA/ePtA bestellen?
		
		 
		
		
			
	
			
		
		
		
			Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
		
		 
	 
 
	
		
	
		
	
		
	
		
	
		
	
		
	
		
	
		
	
		
	
	
		
		
			Bitte elektronische Sammelerklärung nutzen
		
		 
		
		
			
	
			
		
		
		
			Nach wie vor werden oftmals Sammelerklärungen im Rahmen der Quartalsabrechnung postalisch eingereicht. Die KV Berlin weist deshalb nochmals auf die elektronische Sammelerklärung hin.
		
		 
	 
 
	
 
	
    
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